von Dr. Detlev Fischer
Senatspräsident am Oberlandesgericht Dr. Otto Levis wurde am 7. April 1872 in Karlsruhe als Sohn jüdischer Eltern geboren. Sein Vater war Inhaber eines Karlsruher Ledergeschäfts. Kindheit und Jugend verbrachte Levis in der badischen Landeshauptstadt. Nach glänzend bestandenem Abitur nahm er das Studium an der nahegelegenen Universität Heidelberg auf. Neben Rechtswissenschaften belegte Levis zugleich auch Mathematik. Diese ungewöhnliche, zugleich aber auch, was Logik und innere Geschlossenheit angeht, sich gegenseitig ergänzende Fächerkombination behielt er in den zwei ersten Studienjahren bei. Sein Studienweg führte ihn von Heidelberg über Genf und Berlin schließlich an die Reichsuniversität Straßburg. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Levis in Baden, wobei er u. a. in Freiburg, Baden-Baden sowie Donaueschingen tätig war. Das Assessorexamen legte er 1898 als Jahrgangsbester in Karlsruhe ab. Dort erhielt er auch seine erste Anstellung als Gerichtsassessor.
Ein Jahr später wurde er an das Amtsgericht Pforzheim versetzt, an dem er insbesondere auf dem Gebiet des Vormundschaftsrechts tätig war. 1902 hat er aus diesem Bereich eine Abhandlung mit dem Titel „Die Entmündigung Geisteskranker“ veröffentlicht. Im Februar 1905 wurde Levis am Amtsgericht Pforzheim zum Oberamtsrichter ernannt. 1914 heiratete Otto Levis Josefine Heinsheimer, Tochter eines Karlsruher Oberlandesgerichtsrats. Aus der Ehe sind ein Sohn (*1916) und eine Tochter (*1918) hervorgegangen; beide Kinder wurden bei Schuleintritt evangelisch getauft.
Seit 1919 gehörte Levis dem Oberlandesgericht Karlsruhe als Oberlandesgerichtsrat an. Mit der Aufwertungsproblematik der Reichswährung, eines der großen Themen der Inflationszeit, befaßte sich Levis eingehend. Im Herbst 1925 hielt er für badische Richter und Rechtsanwälte eine Vortragsreihe ab, aus der sodann die Monographie „Die Aufwertung von Hypotheken“ hervorging. 1927 wurde Levis zum Senatspräsidenten am Karlsruher Oberlandesgericht berufen. Im Jahre 1929 erstellte Levis im Auftrag des badischen Justizministeriums ein eindrucksvolles Gutachten zur Lage der Justiz mit zahlreichen und weitreichenden Reformvorschlägen, das ihn als unabhängigen Denker auswies. Den katastrophalen Zustand der damaligen Justiz, der überwiegend auf krassem Personalmangel und steigenden Geschäftszahlen zurückzuführen war, hat Levis ohne jede Beschönigung aufgezeigt. Als Abhilfemaßnahme schlug er – unter Zusammenfassung der Amts- und Landgerichte als Bezirksgerichte – einen dreistufigen Justizaufbau vor, der in erster Instanz – um die Entscheidungsfreudigkeit zu stärken – überwiegend mit Einzelrichtern besetzt werden sollte. Ein Dreierkollegium sollte nur auf Antrag einer Partei, bei hohen Streitwerten oder wenn die Sache das öffentliche Interesse berühre, entscheiden. Ein Teil dieser Überlegungen – insbesondere die Ausführungen zur Dreistufigkeit der Gerichtsbarkeit – fußte wohl auf der 1928 veröffentlichten Schrift des ehemaligen Reichsjustizministers Eugen Schiffer (1860-1954), „Die deutsche Justiz. Grundzüge einer durchgreifenden Reform“, die wiederum auf Gedanken von Franz Adickes zurückgeführt werden kann.
Als ranghöchster Richter jüdischer Abstammung wurde Levis bald nach der NS-Machtergreifung aus dem Oberlandesgericht verdrängt. Als sogenannter Alt-Beamter – d. h. bereits vor 1914 im Staatsdienst befindlich – konnte er nach den modifizierten Regelungen des NS-Beamtenrechts nicht sofort aus dem Staatsdienst entlassen, sondern nur in eine rangniedere Position umgesetzt werden. Gegen eine Weiterverwendung als Oberlandesgerichtsrat hat sich ausdrücklich der damalige Oberlandesgerichtspräsident Karl Buzengeiger (1872 - 1948) ausgesprochen, wobei seine Beweggründe nicht ohne weiteres klar zu bestimmen sind. Da er mit Levis bereits seit den gemeinsamen Studienzeiten eng verbunden war, sind wohl nicht nationalsozialistische Gesichtspunkte hierfür maßgeblich gewesen, sondern der Umstand, Levis die Arbeit in einer eindeutig herabgesetzten Tätigkeit am gleichen Gericht zu ersparen. Die Levis hierauf vom Justizministerium angebotene Stelle als Amtsgerichtsrat musste er als schwere Kränkung empfunden haben. Konsequent hat er dies abge-lehnt und Antrag auf vorzeitige Zurruhesetzung gestellt.
Levis hat sich stets auch wissenschaftlich interessiert gezeigt. Anfänglich plante er sogar die wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Seine Neigung zum wissenschaftlichen Arbeiten hat sich in mehreren Monographien niedergeschlagen. Zuletzt befasste er sich mit Fragen des Internationalen Privatrechts. Von den Zeitgenossen wurde Levis als korrekt und rechtschaffen, gütig und selbstlos beschrieben. Wie feinfühlig und einfühlsam Levis handelte, zeigt das von Dr. Guido Honold (1920 - 2002) überlieferte Verhalten Levis anlässlich der Beerdigung des Karlsruher Rechtsanwalts und letzten badischen Gesandten in Berlin, Franz Xaxer Honold (1881 - 1939, Seniorpartner von Rechtsanwalt Reinhold Frank), mit dem Levis eng befreundet war. Als der 18jährige Guido Honold einige Tage nach der Beerdigung Levis darauf ansprach, dass seine Mutter über die Abwesenheit Levis sehr bekümmert gewesen sei, antwortete Levis, er sei da gewesen, um die Familie aber nicht zu kompromittieren, habe er sich ganz abseits hinter einen Baum gestellt.
Am 22. Oktober 1940 wurde Levis, der weiterhin in seiner Geburts- und Heimatstadt Karlsruhe wohnhaft blieb, mit vielen anderen südwestdeutschen Bürgern jüdischer Abstammung im Rahmen der von den NS-Gauleitungen Baden und Saarpfalz durchgeführten ersten Massen-Deportation in das südfranzösische Internierungslager Gurs verschleppt. Von dort wurde er am 17. März 1941 ins Lager Récébédon verbracht, wo er aufgrund der Lagerbedingungen erkrankte. Dank der Hilfe der in Vichy-Frankreich noch tätigen jüdischen Hilfsorganisationen wurde Levis in ein Krankenhaus eingeliefert, er konnte allerdings nicht mehr genesen. Am 7. Mai 1941 ist er im Krankenhaus in Toulouse verstorben. Seine hochbetagte Mutter, die als 92jährige den Leidensweg nach Gurs antreten musste, ist dort bereits einen Monat nach der Ankunft verstorben. Levis Ehefrau konnte dank der Mithilfe einer evangelischen Gemeinde in der Schweiz, in der sich auch ihre beiden Kinder aufhielten, nach dort ausreisen und wurde so vor dem Holokaust bewahrt.