Am Dienstag, den 19. März 2024 um 19 Uhr hält Dr. Hans-Wolf Thümmel, Notar a. D, den Vortrag „Zur Entwicklung der landesherrlichen Gesetzgebung in der frühen Neuzeit am Beispiel Südwestdeutschlands insbesondere Badens“.
Ort: Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek, Erbprinzenstraße 15, 76133 Karlsruhe
Während die Städte wegen der stärkeren Regelungsbedürfnisse als auf dem Land bereits früher daran gingen, ihre Stadtrechte zu modernisieren, wie etwa Nürnberg 1479, Worms 1499, Frankfurt a. M.1509 und Freiburg i. Br. 1520, haben die Landesherren zum Ausbau und der Festigung ihrer Herrschaft erst mit dem 15. und vor allem im 16. Jahrhundert die Möglichkeit ergriffen, landesweit geltendes Recht zu setzen. Dies geschah entweder in Einzelverordnungen wie z.B. zur herrschaftlichen Verwaltungsorganisation, Justizrecht zum Ausbau ihrer Gerichtsbarkeit oder in Gesamtdarstellungen der Rechtsordnung (sog. Landesordnungen), die zudem das regelten, was wir heute unter Wirtschaftsverwaltungsrecht verstehen. Demgegenüber wurde das allgemeine materielle Privatrecht insbes. das Familien- und Erbrecht sowie das Strafrecht meist nicht in die Landesordnungen aufgenommen, sondern als „Landrechte“ gesondert geregelt. Der Vortrag befasst sich mit der Rechtsentwicklung in den Gebieten des heutigen Baden-Württembergs, insbesondere mit dem Entstehen der Rechtsordnungen für die Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden. Auch nach der Wiedervereinigung beider Landesteile 1771 blieben die unterschiedlichen Rechtsgebiete bis zum Erlass gemeinsamen neuen Rechts im Großherzogtum Baden im 19. Jahrhundert aufrechterhalten
Der Referent, Dr. Hans-Wolf Thümmel, 1941 in Görlitz geboren und dort aufgewachsen, studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und war nach dem Referendariat von 1966 bis 1991 wissenschaftlicher Assistent, zuletzt Akademischer Oberrat an der Universität Karlsruhe, nach der Wiedervereinigung von 1991 bis 2011 freier sächsischer Notar in Görlitz.
Am Dienstag, den 9. Juli 2024, 19 Uhr hält Dr. Ulrich Herrmann, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, den Vortrag "Der Fall Kundus 2009 - der Sachverhalt und seine rechtliche Würdigung".
Ort: Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek, Erbprinzenstraße 15, 76133 Karlsruhe
Der Vortrag befasst sich mit dem Hergang und den Folgen des von einem deutschen Offizier angeordneten Luftangriffs auf zwei von den Taliban entführten Tanklastwagen im Kundus-Fluss am 4. September 2009. Im Einzelnen wird auf die in diesem Zusammenhang geführten straf- sowie zivilrechtlichen Verfahren eingegangen und werden diese rechtlich gewürdigt.
Der Referent ist seit 2015 Vorsitzender des auch für Amtshaftung zuständigen III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dem er bereits seit 2003 angehört. Zuvor war er im nordrhein-westfälischen und brandenburgischen Justizdienst tätig, zuletzt als Ministerialrat im Justizministerium in Potsdam.
Am Dienstag, den 3. Oktober 2024, dem Tag der Deutschen Einheit, veranstaltet das Rechtshistorische Museum Karlsruhe wieder einen rechtshistorischen Rundgang mit Richter am Bundesgerichtshof a. D. Dr. Detlev Fischer.
Der Stadtspaziergang unter dem Motto Einigkeit und Recht und Freiheit führt in diesem Jahr durch das Karlsruher Musikerviertel. Treffpunkt ist der Haydnplatz (südöstliche Ecke) um 10.30 Uhr.
Am Dienstag, den 22. Oktober 2024 um 19 Uhr hält Harald Reiter, Richter am Bundesgerichtshof, den Vortrag „Der Generalbundesanwalt als politischer Beamter – Sollbruchstelle des Rechtsstaats ?“
Ort: Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek, Erbprinzenstraße 15, 76133 Karlsruhe
Der Referent ist seit 2012 Bundesrichter, seit 2013 Mitglied des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Zu Beginn seiner Laufbahn war er von 1991 bis 1994 wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesanwaltschaft.