Dauerausstellung

Die Konzeption der Dauerausstellung verbindet die Rechtsordnungen der alten Kulturen mit der neuzeitlichen Rechtsentwicklung.

Eine Nachbildung der im Louvre ausgestellten Diorit-Säule des Codex Hammurabi aus der Zeit um 1700 v. Chr. eröffnet den Rundgang und führt zu weiteren Exponaten zum Babylonischen, Griechischen und Römischen Recht. Die frühe deutsche Entwicklung ist dokumentiert anhand von Land- und Stadtrechten, dem Sachsenspiegel (entstanden ab 1220) und der Goldenen Bulle (1356). Daran schließt sich die weitere Ausgestaltung der Rechtsordnung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation an, an der auch das Reichkammergericht (1495 bis 1806) bedeutenden Anteil hatte. Wertvolle Drucke des Corpus Juris aus dem 16. und 17. Jahrhundert veranschaulichen Rezeption und Fortentwicklung des Römischen Rechts.

Anschließend werden die sogenannten Naturrechtsgesetzbücher – das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (1794), der französische Code civil (1804) und das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (1811) – erläutert. Der Code civil war in der Pfalz, in Rheinhessen und im Rheinland in der ursprünglichen Fassung und mit Modifikationen als Badisches Landrecht bis zum Jahr 1899 in Kraft, bevor er zum 1. Januar 1900 vom Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.

Schließlich wird der Weg zur deutschen Rechtseinheit und zum modernen Verfassungs- und Rechtsstaat aufgezeigt. Ein Stück der Berliner Mauer, das dem Rechtshistorischen Museum vom Bundesjustizministerium überlassen wurde, ist im rückwärtigen Außenbereich des Bibliotheksgebäudes zu besichtigen.