Otto Levis (1872 - 1941)
von Dr. Detlev Fischer
Senatspräsident am Oberlandesgericht Dr. Otto Levis wurde am 7. April 1872 in Karlsruhe als Sohn jüdischer Eltern geboren. Sein Vater war Inhaber eines Karlsruher Ledergeschäfts. Kindheit und Jugend verbrachte Levis in der badischen Landeshauptstadt. Nach glänzend bestandenem Abitur nahm er das Studium an der nahegelegenen Universität Heidelberg auf. Neben Rechtswissenschaften belegte Levis zugleich auch Mathematik. Diese ungewöhnliche, zugleich aber auch, was Logik und innere Geschlossenheit angeht, sich gegenseitig ergänzende Fächerkombination behielt er in den zwei ersten Studienjahren bei. Sein Studienweg führte ihn von Heidelberg über Genf und Berlin schließlich an die Reichsuniversität Straßburg. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Levis in Baden, wobei er u. a. in Freiburg, Baden-Baden sowie Donaueschingen tätig war. Das Assessorexamen legte er 1898 als Jahrgangsbester in Karlsruhe ab. Dort erhielt er auch seine erste Anstellung als Gerichtsassessor.
Ein Jahr später wurde er an das Amtsgericht Pforzheim versetzt, an dem er insbesondere auf dem Gebiet des Vormundschaftsrechts tätig war. 1902 hat er aus diesem Bereich eine Abhandlung mit dem Titel „Die Entmündigung Geisteskranker“ veröffentlicht. Im Februar 1905 wurde Levis am Amtsgericht Pforzheim zum Oberamtsrichter ernannt. 1914 heiratete Otto Levis Josefine Heinsheimer, Tochter eines Karlsruher Oberlandesgerichtsrats. Aus der Ehe sind ein Sohn (*1916) und eine Tochter (*1918) hervorgegangen; beide Kinder wurden bei Schuleintritt evangelisch getauft.
Seit 1919 gehörte Levis dem Oberlandesgericht Karlsruhe als Oberlandesgerichtsrat an. Mit der Aufwertungsproblematik der Reichswährung, eines der großen Themen der Inflationszeit, befaßte sich Levis eingehend. Im Herbst 1925 hielt er für badische Richter und Rechtsanwälte eine Vortragsreihe ab, aus der sodann die Monographie „Die Aufwertung von Hypotheken“ hervorging. 1927 wurde Levis zum Senatspräsidenten am Karlsruher Oberlandesgericht berufen. Im Jahre 1929 erstellte Levis im Auftrag des badischen Justizministeriums ein eindrucksvolles Gutachten zur Lage der Justiz mit zahlreichen und weitreichenden Reformvorschlägen, das ihn als unabhängigen Denker auswies. Den katastrophalen Zustand der damaligen Justiz, der überwiegend auf krassem Personalmangel und steigenden Geschäftszahlen zurückzuführen war, hat Levis ohne jede Beschönigung aufgezeigt. Als Abhilfemaßnahme schlug er – unter Zusammenfassung der Amts- und Landgerichte als Bezirksgerichte – einen dreistufigen Justizaufbau vor, der in erster Instanz – um die Entscheidungsfreudigkeit zu stärken – überwiegend mit Einzelrichtern besetzt werden sollte. Ein Dreierkollegium sollte nur auf Antrag einer Partei, bei hohen Streitwerten oder wenn die Sache das öffentliche Interesse berühre, entscheiden. Ein Teil dieser Überlegungen – insbesondere die Ausführungen zur Dreistufigkeit der Gerichtsbarkeit – fußte wohl auf der 1928 veröffentlichten Schrift des ehemaligen Reichsjustizministers Eugen Schiffer (1860-1954), „Die deutsche Justiz. Grundzüge einer durchgreifenden Reform“, die wiederum auf Gedanken von Franz Adickes zurückgeführt werden kann.
