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...in der Residenz des Rechts - Karlsruhe |
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| Karlsruher Rechtshistorische Blätter |
![]() Abb.
aus: Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums, Heft 10, Detlev Fischer,
"Rechtshistorische Rundgänge durch Karlsruhe - Residenz des Rechts",
2005
Otto
Levis (1872-1941)
Senatspräsident am Oberlandesgericht Dr. Otto Levis wurde am 7. April 1872 in Karlsruhe als Sohn jüdischer Eltern geboren. Sein Vater war Inhaber eines Karlsruher Ledergeschäfts. Kindheit und Jugend verbrachte Levis in der badischen Landeshauptstadt. Nach glänzend bestandenem Abitur nahm er das Studium an der nahegelegenen Universität Heidelberg auf. Neben Rechtswissenschaften belegte Levis zugleich auch Mathematik. Diese ungewöhnliche, zugleich aber auch, was Logik und innere Geschlossenheit angeht, sich gegenseitig ergänzende Fächerkombination behielt er in den zwei ersten Studienjahren bei. Sein Studienweg führte ihn von Hei-delberg über Genf und Berlin schließlich an die Reichsuniversität Straßburg. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Levis in Baden, wobei er u.a. in Freiburg, Baden-Baden sowie Donaueschingen tätig war. Das Assessorexamen legte er 1898 als Jahrgangsbester in Karlsruhe ab. Dort erhielt er auch seine erste Anstellung als Gerichtsassessor. Ein Jahr später wurde er an das Amtsgericht Pforzheim versetzt, an dem er insbesondere auf dem Gebiet des Vormundschaftsrechts tätig war. 1902 hat er aus diesem Bereich eine Abhandlung mit dem Titel „Die Entmündigung Geisteskranker“ veröffentlicht. Im Februar 1905 wurde Levis am Amtsgericht Pforzheim zum Oberamts-richter ernannt. 1914 heiratete Otto Levis Josefine Heinsheimer, Tochter eines Karls-ruher Oberlandesgerichtsrats. Aus der Ehe sind ein Sohn [*1916] und eine Tochter [*1918] hervorgegangen; beide Kinder wurden bei Schuleintritt evangelisch getauft.
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Seit
1919 gehörte Levis dem Oberlandesgericht Karlsruhe als Oberlandesgerichtsrat
an. Mit der Aufwertungsproblematik der Reichswährung, eines der großen
Themen der Inflationszeit, befaßte sich Levis eingehend. Im Herbst
1925 hielt er für badische Richter und Rechtsanwälte eine Vortragsreihe
ab, aus der sodann die Monographie „Die Aufwertung von Hypotheken“ hervorging.
1927 wurde Levis zum Senatspräsidenten am Karlsruher Oberlandesgericht
berufen. Im Jahre 1929 erstellte Levis im Auftrag des badischen Justizministeriums
ein eindrucksvolles Gutachten zur Lage der Justiz mit zahlreichen und weitreichenden
Reformvorschlägen, das ihn als unab-hängigen Denker auswies.
Den katastrophalen Zustand der damaligen Justiz, der überwiegend auf
krassem Personalmangel und steigenden Geschäftszahlen zurückzuführen
war, hat Levis ohne jede Beschönigung aufgezeigt. Als Abhilfemaßnahme
schlug er - unter Zusammenfassung der Amts- und Landgerichte als Bezirksgerichte
- einen dreistufigen Justizaufbau vor, der in erster Instanz - um die Entscheidungsfreudigkeit
zu stärken - überwiegend mit Einzelrichtern besetzt werden sollte.
Ein Dreierkollegium sollte nur auf Antrag einer Partei, bei hohen Streitwerten
oder wenn die Sache das öffentliche Interesse berühre, entscheiden.
Ein Teil dieser Überlegungen - insbesondere die Ausführungen
zur Dreistufigkeit der Gerichtsbarkeit - fußte wohl auf der 1928
veröffentlichten Schrift des ehemaligen Reichsjustizministers Eugen
Schiffer [1860-1954], „Die deutsche Justiz. Grundzüge einer durchgreifenden
Reform“, die wiederum auf Gedanken von Franz Adickes zurückgeführt
werden kann.
Als ranghöchster Richter jüdischer Abstammung wurde Levis bald nach der NS-Machtergreifung aus dem Oberlandesgericht verdrängt. Als sogenannter Alt-Beamter - d. h. bereits vor 1914 im Staatsdienst befindlich - konnte er nach den modifizierten Regelungen des NS-Beamtenrechts nicht sofort aus dem Staatsdienst entlassen, sondern nur in eine rangniedere Position umgesetzt werden. Gegen eine Weiterverwendung als Oberlandesgerichtsrat hat sich ausdrücklich der damalige Oberlandesgerichtspräsident Karl Buzengeiger [1872-1948] ausgesprochen, wobei seine Be-weggründe nicht ohne weiteres klar zu bestimmen sind. Da er mit Levis bereits seit den gemeinsamen Studienzeiten eng verbunden war, sind wohl nicht nationalsozialistische Gesichtspunkte hierfür maßgeblich gewesen, sondern der Umstand, Levis die Arbeit in einer eindeutig herabgesetzten Tätigkeit am gleichen Gericht zu ersparen. Die Levis hierauf vom Justizministerium angebotene Stelle als Amtsgerichtsrat musste er als schwere Kränkung empfunden haben. Konsequent hat er dies abge-lehnt und Antrag auf vorzeitige Zurruhesetzung gestellt. |
Levis
hat sich stets auch wissenschaftlich interessiert gezeigt. Anfänglich
plante er sogar die wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Seine Neigung
zum wissenschaftlichen Arbeiten hat sich in mehreren Monographien niedergeschlagen.
Zuletzt befasste er sich mit Fragen des Internationalen Privatrechts. Von
den Zeitgenossen wurde Levis als korrekt und rechtschaffen, gütig
und selbstlos beschrieben. Wie feinfühlig und einfühlsam Levis
handelte, zeigt das von Dr. Guido Honold [1920-2002] überlieferte
Verhalten Levis anlässlich der Beerdigung des Karlsruher Rechtsanwalts
und letzten badischen Gesandten in Berlin, Franz Xaxer Honold [1881-1939,
Senior-partner von Rechtsanwalt Reinhold Frank], mit dem Levis eng befreundet
war. Als der 18jährige Guido Honold einige Tage nach der Beerdigung
Levis darauf ansprach, dass seine Mutter über die Abwesenheit Levis
sehr bekümmert gewesen sei, antwortete Levis, er sei da gewesen, um
die Familie aber nicht zu kompromittieren, habe er sich ganz abseits hinter
einen Baum gestellt.
Am
22. Oktober 1940 wurde Levis, der weiterhin in seiner Geburts- und Heimatstadt
Karlsruhe wohnhaft blieb, mit vielen anderen südwestdeutschen Bürgern
jüdischer Abstammung im Rahmen der von den NS-Gauleitungen Baden und
Saarpfalz durchgeführten ersten Massen-Deportation in das südfranzösische
Internierungslager Gurs verschleppt. Von dort wurde er am 17. März
1941 ins Lager Récébédon verbracht, wo er aufgrund
der Lagerbedingungen erkrankte. Dank der Hilfe der in Vichy-Frankreich
noch tätigen jüdischen Hilfsorganisationen wurde Levis in ein
Kranken-haus eingeliefert, er konnte allerdings nicht mehr genesen. Am
7. Mai 1941 ist er im Krankenhaus in Toulouse verstorben. Seine hochbetagte
Mutter, die als 92jährige den Leidensweg nach Gurs antreten musste,
ist dort bereits einen Monat nach der Ankunft verstorben. Levis Ehefrau
konnte dank der Mithilfe einer evangelischen Ge-meinde in der Schweiz,
in der sich auch ihre beiden Kinder aufhielten, nach dort ausreisen und
wurde so vor dem Holokaust bewahrt.
© Dr. Detlev Fischer, Karlsruhe |
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