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...in der Residenz des Rechts - Karlsruhe |
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| Karlsruher Rechtshistorische Blätter |
Reichstagsabgeordneter Ludwig Marum Abb.
aus: Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums, Heft 10, Detlev Fischer,
"Rechtshistorische Rundgänge durch Karlsruhe - Residenz des Rechts",
2005
Ludwig Marum (1882-1934) Ludwig Marum war fast 25 Jahre als Rechtsanwalt in Karlsruhe tätig. Als badischer Justizminister hat er die Ausarbeitung der republikanischen Landesverfassung von 1919 aktiv mitbegleitet. Über zehn Jahre gehörte er als Staatsrat der badischen Landesregierung an. Als Rechtsanwalt mit den Bedürfnissen der rechtssuchenden Bevölkerung wohl vertraut, setzte er sich mit großer Entschiedenheit für den Ausbau des demokratischen Rechtstaats ein. 1934 wurde er von den Nazis im KZ Kislau ermordet. Ludwig Marum wurde am 5. November 1882 in Frankenthal/Pfalz geboren. Seine Vorfahren, die ursprünglich in Spanien beheimatet waren, gelangten bei der Vertreibung der Juden im 15. Jahr-hundert über die Niederlande nach Deutschland. Die Familie war lange Zeit in Waldböckelheim an der Nahe ansässig und siedelte Anfang des 19. Jahrhunderts nach Frankenthal über. Bereits 1889 verstarb Ludwig Marums Vater. Die Mutter zog mit den beiden Kindern nach Bruchsal, wo Ludwig Marum die Volksschule und anschließend das humanistische Gymnasium besuchte. Nach glänzend bestandenem Abitur nahm er 1900 das juristische Studium an der Universität Heidelberg auf. Mit Ausnahme von zwei Semestern in München verbrachte er seine ganze Studienzeit in Heidelberg und legte 1904 das erste juristische Staatsexamen ab. Im November 1904 trat er als Rechtspraktikant, was dem heutigen Rechtsreferendar entspricht, im Landgerichtsbezirk Karlsruhe den juristischen Vorbereitungsdienst an und wurde unter anderem dem Amtsgericht Bruchsal und dem Landgericht Karlsruhe zugewiesen. Nach
Abschluss des zweiten Staatsexamens ließ sich Marum im Dezember 1908
in Karlsruhe als Rechtsanwalt nieder. Bereits 1904 war er der SPD beigetreten
und betätigte sich nach seinem Umzug nach Karlsruhe aktiv in der örtlichen
Parteigliederung. Alsbald wurde er Mitglied des Bürgerausschusses
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Badischen
Landtag im Wege der Nachwahl für den in den ersten Kriegstagen gefallenen
Abgeordneten Ludwig Frank [1874-1914]. Im Landtag nahm Marum unter anderen
das Amt des Vorsitzenden der Justizkommission wahr. Ab 1915 diente er als
Landsturmmann im Durlacher Trainbataillon 14 und wurde 1917mit dem Kriegsverdienstkreuz
ausgezeichnet.
In
den Revolutionstagen des November 1918 übernahm Marum wichtige politische
Aufgaben. Er war Mitglied des Wohlfahrtausschusses in Karlsruhe und wurde
in der vorläufigen badischen Volksregierung mit dem Amt des Justizministers
betraut. Als Mitglied der im Januar 1919 gewählten Badischen Verfassungsgebenden
Nationalversammlung und in seiner Eigenschaft als Justizminister war er
an der Ausarbeitung der von Eduard Dietz [1866-1940] entworfenen Landesverfassung
an führender Stelle beteiligt. Ab April 1919 gehörte Marum der
Badischen Landesregierung als Staatsrat, d.h. als Minister ohne Geschäftsbereich,
an. Dieses Amt übte er bis
Seine rechtspolitischen Positionen und Äußerungen im Landtag und Reichstag - etwa zur Frage der damals noch geltenden Todesstrafe sowie zur Verbesserung der Lage lediger Mütter - belegen dies eindrucksvoll. Seine vielseitige Anwaltstätigkeit führte Marum auch als Staatsrat und Abgeordneter fort. Neben Zivilsachen befasste sich Marum weiterhin vielfach mit strafrechtlichen Mandaten. Kanzlei betrieb Marum, der eine Zulassung als Rechtsanwalt am Landgericht besaß, mit zwei Kollegen. 1928 wurde Marum zum Vorstandsmitglied der Badischen Anwaltskammer in Karlsruhe berufen. Vorsitzender war bereits seit 1922 sein Kollege Eduard Dietz, so dass sich im Bereich der Vorstandsarbeit erneut eine enge Verbindung zwischen den beiden Karlsruher Anwälten ergab. Ende März 1933 setzte der amtierende NS-Landesjustizminister unter Bezugnahme auf die Reichstagsbrand-Notverordnung vom 28. Februar 1933 den bisherigen Vorstand der badischen Anwaltskammer ab. Sowohl Dietz als auch Marum, die angesichts ihrer republikanischen Überzeugungen für die neuen Machthaber unerwünscht waren, hatten die vorherige Aufforderung, ihre Vorstandsämter freiwillig aufzugeben, ausdrücklich zurückgewiesen. Bereits
am 10. März 1933 wurde Ludwig Marum unter Bruch der Immunität
als Reichstagsabgeordneter festgenommen (sog. NS-Schutzhaft) und zunächst
in das in der Riefstahlstraße gelegene Bezirksgefängnis Karlsruhe
verbracht. Am 16. Mai 1933 wurde er sodann zusammen mit anderen führenden
badischen Sozialdemokraten - unter ihnen auch der ehemalige badische Staatspräsident
Adam Remmele - auf einem offenen Lastkraftwagen von der Riefstahlstraße
über die Kaiserstraße zur am Marktplatz gelegenen Polizeidirektion
gefahren und den Schmähungen des
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NS-Pöbels
ausgesetzt. Von den im dritten Stockwerk gelegenen Kanzleiräumen aus
beobachtete die Tochter Elisabeth die niederträchtige Schaufahrt.
Hierbei kam es zu einem tragischen Zwischenfall, als bemerkt wurde, dass
von den Kanzleiräumen Ernst Marx seinem gedemütigten Kollegen
Marum zuwinkte. Randalierende SA-Leute stürmten in das Anwesen, überwältigten
Marx und warfen ihn auf einen der zur Kolonne gehörenden Lastkraftwagen.
Anschließend wurde Marum und die übrigen Gefangenen in das KZ
Kislau, das in der nördlich Bruchsal gelegenen Schlossanlage von den
Nazis eingerichtet wurde, verlegt und dort gefangen gehalten. In der Nacht
vom 28. zum 29. März 1934 wurde Marum - auf Anweisung des NS-Gauleiters
Robert Wagner - in seiner Zelle von mehreren SA-Männern erdrosselt,
die ihn sodann, um einen Selbstmord vorzutäuschen, am Fensterkreuz
aufhängten. Über die wahren Todesumstände wurde niemand
unterrichtet. Der elsässische Schriftsteller René Schickele,
der mit Ludwig Marum eng befreundet war, notierte Anfang April 1934 in
seinem Tagebuch, die offizielle Todesversion sei angesichts der Persönlichkeit
Ludwig Marum völlig unglaubhaft. Die Trauerfeier am 3. April 1934
für Ludwig Marum wurde zu einer großen Kundgebung. Mehr als
dreitausend Personen fanden sich - trotz Überwachung durch die Gestapo
- auf dem Karlsruher Hauptfriedhof ein, um von Ludwig Marum Abschied zu
nehmen. Noch im April 1934 verließ seine Ehefrau Johanna mit der
vierzehnjährigen Tochter Brigitte Deutschland. Während Johanna
Marum [1886-1964] und die beiden anderen Kinder Elisabeth und Hans rechtzeitig
nach Amerika auswandern konnten, wurde die jüngste Tochter Brigitte
1943 aus Frankreich in das Vernichtungslager Sobibor verbracht und dort
wenige Tage nach ihrer Ankunft ermordet.
Die II. Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe verurteilte am 4. Juni 1948 nach dreitägiger Hauptverhandlung den stellvertretenden Lagerkommandanten des KZ Kislau wegen Beteiligung an der Ermordung Marums zu lebenslanger Haft. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Max Rother [1894-1962], der während der Kriegsjahre zum weiteren Kreis der Widerstandsgruppe um Rechtsanwalt Reinhold Frank [1896-1945] gehört hatte. Gegen weitere Angeklagte wurde wegen Mittäterschaft und Beihilfe langjährige Freiheitsstrafen verhängt. Gauleiter Wagner konnte nicht mehr zu Rechenschaft gezogen werden, da er bereits 1946 von einem französischen Militärgericht zum Tode verurteilt worden war. Ein weiterer Haupttäter war im Zweiten Weltkrieg gefallen. Am
29. März 1984, dem fünfzigsten Todestag Ludwig Marum, wurde die
Urne auf einem Ehrengrab der Stadt auf dem städtischen Hauptfriedhof
Karlsruhe in unmittelbarer Nähe der Grabstätte des badischen
Staatspräsidenten Remmele, langjähriger Mitstreiter Marums, beigesetzt.
Vor der heutigen Außenstelle Kislau der Vollzugsanstalt Bruchsal
wurde zum hundertsten Geburtstag Ludwig Marums eine Stele zu Ehren des
ermordeten Juristen errichtet. Die Todeszelle, die sich als schlichter
Erinnerungsraum anbietet und würdig ausgestaltet werden könnte,
wird allerdings nach wie vor als Gefangenenzelle verwendet.
© Dr. Detlev Fischer, Karlsruhe |
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