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...in der Residenz des Rechts - Karlsruhe |
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| Karlsruher Rechtshistorische Blätter |
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aus: Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums, Heft 10, Detlev Fischer,
"Rechtshistorische Rundgänge durch Karlsruhe - Residenz des Rechts",
2005
Anton
von Stabel (1806-1880)
Anton von Stabel hat das im badischen Justizdienst höchste zu vergebende Richteramt als Oberhofrichter am Oberhofgericht in Mannheim mehr als neun Jahre versehen. Das badische Justizministerium in Karlsruhe hat er in zwei verschiedenen Amtsperioden erfolgreich geleitet. Mit der unter seiner Führung ausgearbeiteten badischen Justizreform von 1864 wurde die badische Gerichtsverfassung modernisiert und entsprach damit den wesentlichen justizpolitischen Forderungen der damaligen Zeit. Anton Stabel wurde am 9. Oktober 1806 in Stockach, dem Hauptort der vormals österreichischen Landgrafschaft Nellenberg geboren. Stabels Vater war Fürstlich Fürstenbergischer Kastenvogt in Stockach. In Donaueschingen verbrachte Stabel seine Gymnasialzeit. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Stabel an den Universitäten Tübingen und Heidelberg. Anschließend führte ihn der juristische Vorbereitungsdienst an das Bezirksamt Ettenheim sowie an das Stadt- und Landamt Wertheim. Nach gut bestandenen Examen war Stabel zunächst als Advokat am Hofgericht in Mannheim tätig. Nach
mehrjähriger erfolgreicher Tätigkeit bewarb sich Stabel um Aufnahme
in den Badischen Justizdienst und wurde 1838 als Hofgerichtsassessor dem
Hofgericht Mannheim zugewiesen. Drei Jahre später wurde er an das
Hofgericht Freiburg i. Br. als Hofgerichtsrat versetzt, wo er zugleich
zum Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät berufen wurde.
1845 wurde er zum Hofgerichtsdirektor in Freiburg ernannt. Bereits zwei
Jahre später, im April 1847, kehrte er als Vizekanzler des Oberhofgerichts
nach Mannheim zurück. In dieser Eigenschaft war er auch Vorsitzender
eines Senats. Der Gerichtshof bestand damals - gegliedert in zwei Senaten
- aus dem Oberhofrichter, dem Kanzler und Vizekanzler sowie zwölf
Räten. Auch diese Tätigkeit war nur von kurzer Dauer, weil Stabel
im Juni 1849 in die neu gebildete Landesregierung nach Karlsruhe berufen
und ihm das Amt des Justizministers übertragen wurde.
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Seine
politische Tätigkeit als Minister war wiederum nur kurz bemessen,
da die seit dem Tod des Oberhofrichters Joseph Freiherr von Stengel [1771-1848]
verwaiste Stelle des höchsten badischen Richters dringend einer Neubesetzung
bedurfte. Bis 1851 hat das Amt des Gerichtspräsidenten kommissarisch
der Kanzler des Oberhofgerichts, Christoph Franz Trefurt, verwaltet, was
wohl auch auf die unstabile Lage der Revolutionszeit zurückzuführen
ist. Im Oktober 1851 wurde sodann Stabel zum neuen Oberhofrichter bestellt.
Zum Jahresbeginn 1852 wurde die Organisation des Gerichtshofes neugefasst,
die bestehende Senatsbesetzung aufgehoben und dem Oberhofrichter der ständige
Vorsitz übertragen. Bis April 1860 versah Stabel das Amt des Oberhofrichters
in Mannheim. Daneben wirkte er als Führer der liberalen Opposition
in der Ersten Kammer des Ständehauses in Karlsruhe. Am 2. April 1860
ernannte ihn Großherzog Friedrich I. [1826-1907] erneut zum Justizminister
in Karlsruhe. Zugleich wurde er mit der Führung der Regierung betraut
und ihm auch das Außenministerium übertragen. Zum Innenminister
wurde August Lamey [1816-1896] berufen. Die Regierung Stabel/Lamey war
die erste badische Regierung, die den Mehrheitsverhältnissen in der
Zweiten Kammer entsprach, so dass hierin - ansatzweise - der Übergang
zur parlamentarischen Monarchie gesehen werden kann. Dieser Regierung sind
bedeutsame Reformen in Verwaltung und Justiz zu verdanken. Lamey kommt
dabei das Verdienst zu, im Zuge der Verwaltungsreform 1864 auch einen eigenständigen
Verwaltungsgerichtshof geschaffen zu haben, der als zweite Instanz für
Verwaltungsrechtsstreitigkeiten zuständig wurde und in einer Besetzung
von fünf Richtern entschied. Damit wurde - erstmals in Deutschland
- eine unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingeführt. Das
Justizressort betreute Stabel bis 1866; die Regierungsführung musste
er allerdings bereits 1861 an Franz Freiherr von Roggenbach [1825-1907]
abgeben. Anfang 1867 wurde Stabel nochmals zum Staatsminister der Justiz
ernannt, doch trat er bereits am 13. Februar 1868 endgültig zurück.
Die vorbildliche Badische Justizreform von 1864, die einheitliche Prozessordnungen für Zivil- und Strafsachen sowie ein Gerichtsverfassungsgesetz mit sich brachte, ist mit Stabels Namen untrennbar verbunden. Danach wurde die Selbständigkeit der Gerichtsorganisation von den Verwaltungsinstanzen anerkannt und die Gerichtsbezirke nach Zentralorten ohne tiefere Rücksichtsnahme auf ehemalige Herrschaftszugehörigkeit neugegliedert. Unter dem Oberhofgericht in Mannheim bestanden elf Mittelinstanzen, nämlich fünf Kreis- und Hofgerichte in Konstanz, Freiburg, Offenburg, Karlsruhe und Mannheim mit Appellationssenaten und Schwurgerichten sowie weitere sechs schlichte Kreisgerichte in Villingen, Waldshut, Lörrach, Baden-Baden, Heidelberg und Mosbach. Die unterste Instanz bildeten die mit Einzelrichtern besetzten 66 Amtsgerichte. Gleichzeitig wurde die volle Mündlichkeit und Öffentlichkeit für alle Straf- und Zivilverfahren angeordnet. Zum Reformwerk im weiteren gehörte auch die Eingliederung der Notariate in die Gerichtsorganisation sowie der Übergang zur freien Advokatur. |
Im
Vorwort zu seinem Grundsatzwerk „Institutionen des französischen Zivilrechts“,
das zwei Auflagen erlebte, hat Stabel die Praktiker - in auch heute noch
gültiger Hinsicht - darauf verwiesen, „statt nur den Präjudizien
einmal wieder den Prinzipien nachzuforschen“. Andererseits war Stabel ein
Richter mit Augenmaß und ausgeprägtem Wirklichkeitssinn, was
sich in folgendem Bekenntnis niederschlug: Bei der Urteilsfindung frage
er in zweifelhaften Fällen gerne danach, was das natürliche Gefühl
sage und trete dann erst mit dem Gesetz in der Hand an die Sache heran.
Stimme das Ergebnis der juristischen Konstruktion mit dem des Rechtsgefühls
überein, so könne mit Beruhigung der gewonnenen Ansicht gefolgt
werden, wo nicht, sei größte Vorsicht geboten.
Seinen Lebensabend verbrachte Stabel in Karlsruhe. 1877 wurde er von Großherzog Friedrich I. in Anerkennung seiner vielseitigen Verdienste als Richter, Minister und Abgeordneter sowie Wissenschaftler in den erblichen Adelsstand erhoben. Aus Heinrich Hansjakobs [1837-1916] Erinnerungsband „In der Residenz“ wissen wir, dass Stabel in seinen letzten Lebensjahren - unter einer schweren Augenkrankheit leidend - das Hotel Grüner Hof am damaligen Bahnhof in der Nähe des Ettlinger Tor regelmäßig aufzusuchen pflegte und sich dort von seiner Haushälterin aus der Tagespresse vorlesen ließ. Nach Hansjakob war Stabel, den er zu Recht als einen der größten badischen Rechtsgelehrten des 19. Jahrhunderts bezeichnet, ein scharfer Verurteiler des Kulturkampfes. Am 22. März 1880 ist Stabel, wenige Monate nach dem Tod seiner Ehefrau, in Karlsruhe verstorben. Die
an das heutige Oberlandesgerichtsgebäude westwärts anschließende
Straße wurde bei ihrer Erschließung im Jahre 1896 zu Ehren
von Anton von Stabel benannt. Das mit seinen Lebensdaten versehene Straßenhinweisschild
vermerkt lediglich den Umstand, dass Stabel als Justizminister wirkte,
dass er über zehn Jahre der höchste Richter Badens war, sollte
zumindest in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Oberlandesgericht, das
in der direkten Nachfolge des Oberhofgerichtes steht, hervorgehoben werden.
Stabel ist übrigens neben dem Verwaltungsgerichtshofpräsidenten
Ludwig Renck [1826-1877] der einzige Richter nach dem eine Straße
in der Residenz des Rechts bislang benannt wurde.
© Dr. Detlev Fischer, Karlsruhe |
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