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Rechtshistorisches Museum e.V. 
...in der Residenz des Rechts - Karlsruhe

Frau Professor 
Dr. Diemut Majer, 
Universität Karlsruhe (TH) 

referierte über

90 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland 

Den sehr gut besuchten Vortrag
darunter waren viele Frauen, 
hat die Referentin mit interessanten Dias begleitet.

Im Folgenden nochmals
eine Kurzfassung ihres
Referats und dessen 
Einleitung:

Im Jahre 2009 wird des 90. Jahrestags des Frauenwahlrechts in Deutschland gedacht, das in 
der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 verankert wurde. 
 

 

Aus diesem Anlass führte das Rechtshistorische Museum eine Sonderveranstaltung durch. In ihr wurde die Entwicklung des Frauenwahlrechts anhand der Studie 

Frauen – Revolution – Recht
Die großen europäischen Revolutionen in Frankreich, Deutschland und Österreich 1789 bis 1918 und die Rechtstellung der Frauen,
2008, Verlag Dike, Zürich und Nomos Baden-Baden
der Referentin vorgestellt. 
Das Wahlrecht wurde den Frauen erst nach 1918 gewährt und zwar nicht aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern ausschließlich wegen ihres Einsatzes in der Kriegswirtschaft. Zugespitzt gesagt: Bedurfte es eines Weltkrieges, um den Frauen das Wahlrecht zu verschaffen? Was waren die Gründe, dass Frauen vor diesem Zeitpunkt das Wahlrecht verweigert wurde – eine Blockade (des Patriarchats), an der alle Bemühungen der Frauenverbände scheiterten – sowohl in den USA, wie in England oder Deutschland? Oder war die sog. Frauenfrage für den Gesetzgeber einfach nicht wichtig genug? In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Antworten erörtert, die die Geschichtswissenschaft und die Frauenforschung geben.
Die Studie weist zum Schluss auf zwei interessante allgemeine Gesichtspunkte zur Rechtsstellung der Frauen hin: Das 19. Jahrhundert brauchte für die Frauen keine Stätte der Finsternis zu sein, wenn sie aus den gegebenen Verhältnissen Nutzen zu ziehen vermochten. Sie hatten zwar einerseits eine untergeordnete Stellung, die auch im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 verfestigt wurde,

andererseits bedeutete dies auch Schutz und Fürsorge für in Rechtsdingen unerfahrene Frauen und Mädchen – durch den Ehemann, durch den Vor-mund oder durch die Gerichte. Das damalige Recht, heute von vielen als Diskriminierung empfunden, hatte somit damals auch positive Seiten für die Betroffenen. Dies ändert im Ergebnis jedoch nichts daran, dass die Frauen rechtlich unmündig blieben – auch noch im 20. Jahrhundert; die letzten diskriminierenden Vorschriften wurden erst Mitte der Siebziger Jahre beseitigt.

Die Entwicklung zeigt, wie kurz der Zeitraum ist, in dem die volle rechtliche Gleichstellung für Frauen erreicht wurde und dass diese auf verschiedenen Ebenen (insb. in den Führungsebenen in Wirtschaft und Verbänden) noch nicht „angekommen“ ist.

Prof. Dr. Diemut Majer, nach Studium der Rechts- und Politikwissenschaften Tätig-keit als Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Von 1985 bis 2004 zunächst Privatdozentin dann Professorin für öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern; seit 1993/97zugleich Lehrbeauftragte für Europarecht sowie für Deutsches und Europäisches Umweltrecht an der Universität Karlsruhe (TH). Zahlreiche Veröffentlichungen zur Rechtsgeschichte und juristischen Zeitgeschichte.

siehe auch:
http://www.blb-karlsruhe.de
(Veranstaltungen-Vorträge)

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