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...in der Residenz des Rechts - Karlsruhe |
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Frau Professor
referierte über 90 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland Den sehr gut besuchten Vortrag
Im Folgenden nochmals
Im Jahre 2009 wird des 90.
Jahrestags des Frauenwahlrechts in Deutschland gedacht, das in
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Aus
diesem Anlass führte das Rechtshistorische Museum eine Sonderveranstaltung
durch. In ihr wurde die Entwicklung des Frauenwahlrechts anhand der Studie
Frauen – Revolution –
Recht
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andererseits
bedeutete dies auch Schutz und Fürsorge für in Rechtsdingen unerfahrene
Frauen und Mädchen – durch den Ehemann, durch den Vor-mund oder durch
die Gerichte. Das damalige Recht, heute von vielen als Diskriminierung
empfunden, hatte somit damals auch positive Seiten für die Betroffenen.
Dies ändert im Ergebnis jedoch nichts daran, dass die Frauen rechtlich
unmündig blieben – auch noch im 20. Jahrhundert; die letzten diskriminierenden
Vorschriften wurden erst Mitte der Siebziger Jahre beseitigt.
Die Entwicklung zeigt, wie kurz der Zeitraum ist, in dem die volle rechtliche Gleichstellung für Frauen erreicht wurde und dass diese auf verschiedenen Ebenen (insb. in den Führungsebenen in Wirtschaft und Verbänden) noch nicht „angekommen“ ist. |
Prof.
Dr. Diemut Majer, nach Studium der Rechts- und Politikwissenschaften Tätig-keit
als Richterin am Verwaltungsgericht Karlsruhe sowie als wissenschaftliche
Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Von 1985 bis 2004 zunächst
Privatdozentin dann Professorin für öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern;
seit 1993/97zugleich Lehrbeauftragte für Europarecht sowie für
Deutsches und Europäisches Umweltrecht an der Universität Karlsruhe
(TH). Zahlreiche Veröffentlichungen zur Rechtsgeschichte und juristischen
Zeitgeschichte.
siehe
auch:
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