k
Rechtshistorisches Museum Karlsruhe 
...in der Residenz des Rechts - Karlsruhe
k
k
Historie

Nach einer 1979 von Bankdirektor Heinz Schröder [1919-1994] angeregten 
und von Dr. Hildebert Kirchner, langjähriger Direktor der Bibliothek des Bundesgerichtshofs, konzipierten Ausstellung ”Recht und Justiz in 
Deutschland ab 1806”, die aus Anlaß des 100. Jahrestages des 
Inkrafttreten der Reichsjustizgesetzgebung gezeigt wurde, hat 
Heinz Schröder den Gedanken der Errichtung eines Rechtshistorischen 
Museums in der Residenz des Rechts nicht mehr aus den Augen verloren. 
1984 wurde schließlich das Museum im Haus Nr. 19 in der traditionsreichen Stephanienstraße eröffnet. Das Anwesen selbst, das aus den Zwanziger 
Jahren des 19. Jahrhunderts stammt, bot sich hierfür nicht zuletzt auch 
deshalb an, weil es das Geburtshaus des renommierten Völkerrechtlers 
Albrecht Mendelssohn- Bartholdy [1874 - 1936], Enkel des bekannten 
Komponisten, gewesen ist. 

Mit tatkräftiger Unterstützung des aus der badischen Justiz stammenden 
Richters des Bundesverfassungsgerichts Dr. Julius Federer [1911-1984]
sowie weiterer Experten gelang es, eine große Anzahl aussagekräftiger Ausstellungsstücke zu erwerben und diese im Erdgeschoß des Anwesens anschaulich zu präsentieren. Beginnend mit dem Codex Hammurabi um 
1700 v. Chr. - das Museum besitzt eine Nachbildung der berühmten, im 
Louvre in Paris befindlichen Diorit-Säule - und dem Griechischen sowie 
Römischen Recht werden die Grundlagen der späteren Rechtsentwicklung dargestellt. Es folgt die frühe deutsche Entwicklung mit Land- und 
Stadtrechten und die weitere Ausgestaltung der Rechtsordnung im 
Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, unter besonderem 
Einbezug des Reichskammergerichts. 
gfdjghdghkjdghkfhkfkfkfhjkgfhjlgjklgjlgjkljklghjklöhjköhöhklöhklöhklöhklööhk

Anschließend werden die sogenannten Naturrechtsgesetzbücher - das 
Allgemeine Preußische Landrecht, der französische Code Civil - in den linksrheinischen Gebieten in der ursprünglichen Fassung und mit 
Modifikationen als Badisches Landrecht bis 1900 in Kraft - sowie das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch erläutert. Der Weg 
zur deutschen Rechtseinheit und die Entwicklung zum modernen 
Verfassungs- und Rechtsstaat wird im einzelnen dokumentiert.

Als Träger und Förderverein fungiert seit 1988 der als gemeinnützig 
anerkannte Verein ”Rechtshistorisches Museum e.V.” Zum ersten 
Vorsitzenden wurde der langjährige Präsident des Bundesgerichtshofs, 
Prof. Dr. Gerd Pfeiffer [1919-2004], berufen. 

Ihm folgte sodann 1993 Rechtsanwalt Dr. Karl Zippelius, der bis März 2005 amtierte. In seine Amtszeit fiel der erfolgreich durchgeführte Umzug des 
Museums in den 2003 fertiggestellten Großen Erweiterungsbau des Bundesgerichtshofs. Gegenüber dem Versammlungsfoyer präsentiert 
sich nun das Museum auf einer neu konzipierten und modern 
ausgerichteten Ausstellungsfläche. 

Seit März 2005 ist Dr. Detlev Fischer, zuletzt Vorsitzender einer 
Kammer für Handelssachen beim Landgericht Karlsruhe und nunmehr 
Richter am Bundesgerichtshof, Vereinsvorsitzender.

rhsdgfjdghjkdghkdghkfkfhkfhkglgjklögjköhklöhklöhklähkläjklöäjlöäjlöäjlöäjlöäl 

ghghkgjgjlglgj
Rückblick in die Gründungszeit des RHM Karlsruhe:

Aus: Rechtshistorischer Report
Mitteilungen des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe
August 1989 

Anpassung an Zeitgeist als Gefahr.
BGH-Präsident Odersky sprach vor dem Verein Rechtshistorisches Museum.

Wie es sich für Juristen gehört, hatten sogar die angebotenen Brezeln die Form 
von Paragraphen. Beachtlich war der Andrang zur ersten größeren öffentlichen Veranstaltung des im vergangenen Jahr gegründeten Vereins Rechtshistorisches Museum Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wäre sogar beschlußfähig, 
falls eine Einstweilige Anordnung notwendig würde, meinte scherzhaft BVG-Präsident Professor Roman Herzog, so viele Verfassungsrichter hatten 
sich auf den Weg in den Saal der Karlsruher Stephanusgemeinde gemacht.

In der ersten Reihe (von rechts nach links): BVG-Präsident Prof. Roman Herzog,   BGH-Präsident  Prof.  Walter Odersky und OLG-Präsident Dr. Wilhelm Gohl
jdjhjdghkkfjlgjlgjklgjklöghköhökäjläjläjklö#lö#lö#köä#köä#köä#käö#kä#kö#

Natürlich wollte der Bundesgerichtshof nicht zurückstehen. Ganze Senate 
hätten sich im Saal zum Urteilsspruch zusammensetzen können. Das 
Interesse galt der neuesten Attraktion des Rechtshistorischen Museums in der Karlsruher Stephanienstraße, einer Ausstellung über die Arbeit des 
Jura-Professors Albrecht Mendelssohn-Bartholdy und natürlich dem 
Festvortrag des Chefpräsidenten des Bundesgerichtshofs, Professor Walter Odersky. „Rechtsgeschichte und   Rechtsprechung" hieß das allzu theoretisch 
anmutende Thema. Wie aktuell Rechtsgeschichte sein kann, bewiesen die Beispiele, mit denen der Chef des BGH aufwartete. So konnte der Bundesgerichtshof den Streit um Eigentumsrechte an der Moselinsel nur
mit dem Rückgriff auf den napoleonischen „code civil" lösen. Wem sollte der 
am Strand angeschwemmte Boden gehören, dem privaten Eigentümer der 
Insel oder dem Staat? Nur der Rückgriff auf die Rechtssätze aus der Zeit des Franzosenkaisers führte schließlich zum Urteilsspruch: Dem Inselbesitzer 
gehört der „Landgewinn". Das Bürgerliche Gesetzbuch schweigt sich nämlich 
zum „Recht der Anlandungen" aus, läßt aber den „code civil" in diesem Fall 
als Partikularrecht weitergelten. „Arbeitsaufwendig" sei dieser Rückgriff auf die Rechtshistorie schon, bekannte Walter Odersky, aber eben notwendig. 
Genauso wie im Fall der griechisch-orthodoxen Kirche von Baden-Baden, 
wo auch auf Rechtsvorschriften des vergangenen Jahrhunderts zurückgegriffen 
werden mußte, um den Besitzstreit höchstrichterlich zu lösen.

Zum Leidwesen des Chefpräsidenten verliert die Rechtsgeschichte im 
Jurastudium immer mehr an Boden. Dabei knüpfe die „gelebte 
Rechtswirklichkeit" doch immer an die Vergangenheit an. Rechtsgeschichte 
stehe dabei aber nicht mit dem Rücken zur Zukunft, vielmehr müßten Lehren 
aus dem Vergangenen gezogen werden. Odersky erinnerte an die Wandlungs- 
und Anpassungsfähigkeit rechtlicher Systeme, an den „Zeitgeist" und die 
damit verbundene Gefahr des Versagens. „Wachsamkeit und Sensibilität" 
seien angesichts der NS-Zeit gefordert. „Recht und Freiheit können in 
Zentimetern sterben", zitierte Odersky seinen Vorgäner Professor 
Gerd Pfeiffer, den Vorsitzenden des Vereins Rechtshistorisches Museum.

Pfeiffer selbst appellierte an Gesetzgeber und Richter, sich wieder verstärkt 
mit der Rechtsgeschichte zu befassen. „Ein Gramm Geschichte ist mehr 
wert als ein Pfund Theorie", schrieb der frühere BGH-Chefpräsident seinen 
Kollegen ins Stammbuch.
cghfshgfgjdghjdghkfhkfhklfhlfjlfhljklgjkögjköhklöhklähklälöäjlöäjlöäjläjlöäjläjläjlö
Weitere Artikel des Rechtshistorischen Reports 
des RHM Karlsruhe folgen.

hkjkglklgjklg
gjlgjklklgjkögkjö
zurück zur Begrüßungsseite