vom 14. September 2008
 
 

Was auf keine Kuhhaut geht

Was hat das mittelalterliche Soester Stadtrecht mit dem Spruch „Das geht auf keine Kuhhaut" zu tun? „Dieses Stadtrecht wurde tatsächlich auf einer Kuhhaut geschrieben. Mit der Zeit wurde es so groß und umfangreich, dass eine Kuhhaut nicht mehr ausreichte", erzählt Detlev Fischer. Der Richter am Bundesgerichtshof ist Vorsitzender des Fördervereins des Rechtshistorischen Museums in Karlsruhe und weiß manche spannende Geschichte zu erzählen. Auch der Spruch „Mach keine Spirenzchen", hat einen rechtshistorischen Hintergrund, sagt Fischer. Früher sei davor gewarnt worden, aufwendige Verfahren vor dem Reichskammergericht Speyer (lateinisch Spira) zu führen, erzählt er: „Diese haben nämlich immer unendlich lange gedauert."
Von den rund 1000 Exponaten, mit denen das kleine Museum im Bundesgerichtshof die „Rechtsentwicklung von Babylon bis Karlsruhe" nachzeichnet, fallen dem Besucher drei sofort ins Auge: In der Mitte des Raums steht eine über zwei Meter hohe Nachbildung der Stele des Hammurabi, an der Wand sind Originalroben von Richtern aufgebaut und nahe dem Eingang wurde eine - auf den ersten Blick recht unscheinbar wirkende-Tür montiert.

Doch eins nach dem anderen: „Mit unserer Dauerausstellung wollen wir zeigen, wie sich das Recht von der Antike bis heute entwickelt hat", erklärt Detlev Fischer. Er führt regelmäßig Besuchergruppen durch die Ausstellung. Zu den prominentesten Besuchern des Museums gehört Bundespräsident Horst Köhler, der im vergangenen Jahr zu einer Stippvisite vorbeischaute.
„Nachdem wir 2003 von der Stephanienstraße hierher in den Erweiterungsbau des Bundesgerichtshofs gezogen sind, haben sich die Besucherzahlen deutlich erhöht", freut sich Fischer. Während 2002 nur rund 1500 Menschen ins RHM kamen, waren es im vergangenen Jahr doppelt so viele. „Das Museum ist nicht nur für Juristen interessant", meint der Bundesrichter. „Zu uns kommen auch viele Seniorengruppen, Studenten und Vertreter von Bildungseinrichtungen."

Den Rundgang durch die Rechtsgeschichte starten die Besucher an der Nachbildung der Stele des Hammurabi, deren Original im Pariser Louvre zu bestaunen ist. „Sie symbolisiert den Anfang", sagt Fischer. „Es wird dargestellt, dass die Rechtsordnung göttlichen Ursprungs ist." Auf dem Relief ist zu sehen, wie der Sonnengott Samasch die Herrschersymbole Stab und Ring an Hammurabi übergibt. Auf den babylonischen König, der etwa um 1700 vor Christus regierte, geht das erste bekannte Gesetzbuch der Welt zurück.

Interessante Informationen erhält der Besucher, wenn er sich einer Rechts- und Gerichtskarte zuwendet, die die Grenzen Deutschlands von 1871 zeigt. Wer sie genauer betrachtet, stellt fest, dass es zu dieser Zeit kein einheitliches Recht gab. Während in Karlsruhe Badisches Landrecht galt, wurde wenige Kilometer weiter in Kandel oder Landau nach Französischem Recht geurteilt. „Erst 1900, mit der Einführung des BGB, änderte sich das", sagt Fischer. BGB steht für „Bürgerliches Gesetzbuch".

Weiter geht der Rundgang zu einem Podest, auf dem drei Richterroben ausgestellt sind:
„1879 wurden die Roben in Deutschland eingeführt", erklärt Fischer. Besonders eindrucksvoll ist die rote Robe der Verfassungsrichter, zu der auch heute noch ein Barett gehört. Um sich als oberster Gerichtshof und Verfassungsorgan von der ordentlichen Gerichtsbarkeit abzuheben, wurden diese Roben 1965 für die Verfassungsrichter eingeführt. Die Entwürfe stammen vom damaligen Kostümbildner des Badischen Staatstheaters", erzählt der Bundesrichter. „Orientiert hat man sich an der Kleidung, die der Stadtmagistrat von Florenz im 15. Jahrhundert trug."

Was aber hat nun die unscheinbare orangefarbene Metalltür, von der oben schon die Rede war, mit der Rechtsgeschichte zu tun? Auch diese Frage kann Detlev Fischer beantworten. „Es ist eine Zellentür des ehemaligen Durlacher Amtsgefängnisses." An der Stelle des 1990 abgerissenen Gebäudes steht heut das Scheck-In-Einkaufscenter. „Hinter einer solchen Tür saß auch
mal Rudolf Augstein, der im Zuge der Spiegelaffäre verhaftet wurde und einige Tage im Durlacher Amtsgefängnis verbrachte", weiß Fischer. Aus der alten Hausordnung kann der Besucher entnehmen, an welche Regeln sich nicht nur der prominente Insasse zu halten hatte.                                                                          Martina Erhard
 

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