Rechtshistorisches Museum e. V. Karlsruhe 
...in der Residenz des Rechts - Karlsruhe

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RHMuseum
GESTERN 
UND HEUTE

Unsere gut besuchte Frühjahrs-
Vortragsveranstaltung
fand am Dienstag, dem 23. März 2010, 19.30 Uhr, im
Großen Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek,
Erbprinzenstraße 15, Karlsruhe 
statt.

Hier noch einmal eine Zusammenfassung des Vortrags von Frau Borgstedt:

Dr. Angela Borgstedt, Universität Mannheim
Zur Geschichte der 
badischen Anwaltschaft 
1864 - 1952

Vergleichsweise spät erhielt im „liberalen Musterland“ die Anwaltschaft mit der badischen Anwaltsordnung 1864 ihre zeitgemäße Organisation. Es war dies ein Meilenstein auf dem Weg zu einem professionalisierten Berufsstand. Dieser grenzte sich gegen die Konkurrenz minderqualifizierter Rechtsberater ab, hielt


Frau Borgstedt bei Ihrem Vortrag

grundsätzlich aber auch dann am liberalen Prinzip des freien Berufszugangs fest, als die „Juristen-schwemme“ nicht nur vermehrte Konkurrenz, sondern schließlich die drohende „Proletarisierung“ manches Anwalts bedeutete. Wie ging ein Berufsstand mit solchen gesellschaftspolitisch induzierten Veränderungen und Herausforderungen um? Wie konsequent blieb er dem professionellen Ethos: dem Autonomieanspruch, der beruflichen Qualität und einem liberalen Berufszugang in Krisenzeiten verpflichtet und wie weit ging die professionelle Selbstpreisgabe in der NS-Diktatur? Es sind die Spannungsfelder von Liberalität, Professionalität und sozioprofessioneller Solidarität, innerhalb derer die Geschichte der badischen Anwaltschaft im Zeitraum 1864 bis 1952 hier aufgezeigt wird.

Dr. Angela Borgstedt ist wissenschaftliche Assistentin am Historischen Institut der Universität Mannheim und Mitarbeiterin der dortigen Forschungsstelle Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten. Zur Badischen Rechts- und Justizgeschichte hat sie bereits mehrere Veröffentlichungen vorgelegt (u.a. ; Entnazifizierung in Karlsruhe, 2001; Badische Juristen im Widerstand (1933-1945), 2004).
 
 
 
 

Unsere zweite Vortragsveranstaltung
2008 fand am 21.10.2008, 
vor einem großen Zuhörerkreis 
im Vortragssaal der
Badischen Landesbibliothek Karlsruhe statt.
Unser Mitglied 
Dr. Wilhelm Güde, Freiburg i.Br. sprach über 
Leben und Werk des renommierten Rechtshistorikers Guido Kisch [1889-1985].
Bei diesem sehr interessanten Vortrag konnte Dr. Güde das umfangreiche Lebenswerk 
des bedeutenden Rechtshistorikers Guido Kisch
eindrucksvoll darstellen.


Ein Rechtshistorischer 
Stadtspaziergang durch die  Karlsruher Innenstadt – 
Residenz des Rechts

anlässlich des Tages der 
Deutschen Einheit fand am 
3. Oktober 2009

mit Dr. Detlev Fischer, 
Richter am BGH,
Vorsitzender des Vereins Rechtshistorisches Museum e.V. Karlsruhe statt.

Der rechtshistorische Rundgang führte durch die Kerninnenstadt von Karlsruhe. Neben den Bauten des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts wurde auf weitere Gerichtsgebäude, Rechtsdenkmäler sowie namhafte Persönlichkeiten aus der Badischen Rechtsgeschichte eingegangen.
Auf dem etwa zweistündigen Rundgang wurden insgesamt 20 Örtlichkeiten aufgesucht und deren Bedeutung für die Karlsruher Rechtsgeschichte näher erläutert. Der Rundgang gab zugleich Gelegenheit sich mit der ursprünglichen Stadtanlage von Karlsruhe als Fächerstadt - bezeichnet nach den vom Schloß ausgehenden Radialstraßen – vertraut zu machen und hierbei wesentliche Bauwerke des wichtigsten Karlsruher 
Baumeisters Friedrich
Weinbrenner [1766-1826] kennen zu lernen.

Weiterführende Literatur: Detlev Fischer, Rechtshistorische Rundgänge durch Karlsruhe – Residenz des Rechts, 2005, 
128 S., mit zahlreichen 
Abbildungen, Heft 10 der Schriftenreihe des 
Rechtshistorischen Museums Karlsruhe, ISBN 3-922596-65-7. 
12.50 € zu bestellen unter 
info@rechtshistorisches-museum.de   bzw.  Rechtshistorisches Museum, Herrenstr. 45a, 76133 Karlsruhe, 
Tel. 0721-29353


Mitgliederversammlung
am 24. März 2009
des Vereins 
Rechtshistorisches Museum 
e. V. Karlsruhe

Alter und neuer erster Vorsitzender 
Dr. Detlev Fischer
Bei der gut besuchten Mitgliederversammlung konnte der erste Vorsitzende eine erfolgreiche Bilanz seiner bisherigen Arbeit ziehen.
Die gesamte Vorstandschaft wurde in ihren Ämtern bestätigt und neu gewählt.

Die Herbstvortagsveranstaltung des Vereins Rechtshistorisches Museum e. V. Karlsruhe 
mit Herrn Professor 
Dr. Dr. h. c. Fritz Sturm,  Universität Lausanne, 
der über
200 Jahre 
Badisches Landrecht
sprach, war ein voller Erfolg!

Die Veranstaltung fand im
vollbesetzten Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe, 
Erbprinzenstraße 15 statt.

Zum Thema und zum 
Referenten lesen Sie bitte 
unten weiter:

Dank der Landzuweisungen Napoleons konnte die Markgrafschaft Baden-Durlach ihr Gebiet verneunfachen, die vereinigte Markgrafschaft Baden-Durlach und Baden-Baden es vervierfachen. Der so entstandene Flickenteppich von ehemaligen Herzog- und Fürstentümern, Bistumsbesitz, Landgrafschaften, Reichsritterschaften und Reichsstädten wich einem neuen Staatsgebiet. Nun galt es, die bestehende Rechtszersplitterung zu beseitigen, Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit zu gewährleisten und so die Voraussetzungen für ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen.

Diese Aufgabe nahm Staatsrat Johann Nikolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) in Angriff. Er übersetzte und ergänzte den Code civil, der als Badisches Landrecht 1809 verkündet wurde

und in Baden vom 1. Januar 1810 bis zum 31. Dezember 1899 galt und wesentlich dazu beitrug, dass echtes badisches Heimatbewusstsein entstand.

Das Badische Landrecht ist aber keine Replik des Code civil. Brauer erlaubte sich - merkwürdigerweise ohneWiderspruch aus Paris - dem Code civil die berüchtigten a-, aa-, ab-, ac-, b-, ba-, bb-Artikel aufzupropfen und ihn mit Teilen des französischen Code de commerce und badischen Handelsbräuchen anzureichern. Ein Handelsgesetzbuch sollte nicht geschaffen werden.

Der Code civil wurde aber auch dadurch verfremdet, dass Brauer vielerorts französische Normen durch gemeines Recht ersetzte und den ganzen Wust überkommenen Feudalrechts mitschleppte, den Frankreich in der Revolution abgeschüttelt hatte. Erbdienstbarkeiten und 

Grundpflichtigkeiten bestanden ebenso fort wie Zehnter, Erbgült und Erbzins. Paradox, dass ausgerechnet im rezipierten Code civil feudale Ab-
hängigkeitsverhältnisse kodifiziert wurden, die Baden erst im Laufe des 19. Jh. nach und nach abzuschaffen vermochte. Aber ohne solche Konzessionen wäre vielleicht das ganze Reformwerk  gescheitert. Der Staatsrat, der sein Werk auch kommentierte und durch von ihm geschaffene Sprichwörter dem badischen   Volk nahe bringen wollte, musste ohnedies hinnehmen, dass hinter seinem Rücken römisch-gemeinem Recht subsidiäre Geltung eingeräumt und insoweit Sinn und Zweck des Code civil verfälscht wurden. Dabei blieb es nicht. Der rheinische Senat des Reichsgerichts, der fortgeltendes französisches Recht und Vorschriften des Badischen Landrechts zu interpretieren hatte, nahm sich unter dem Vorsitz des badischen Senatspräsidenten Adrian Bingner ebenfalls manche Freiheiten heraus. Deutsche Juristen wussten immer schon alles besser!

Fritz Sturm wurde am 13. 6. 1929 in Konstanz geboren, wo er auch seine Schulzeit verbrachte. Nach dem Studium in Tübingen, Lausanne, Genf, Bologna und Heidelberg Referendar und Assessor in Baden-Württemberg, Wiss. Assistent und Lehrbeauftragter in Heidelberg. 1952 Licencié en droit (Lausanne), 1957 preisgekrönte Dissertation über eine Cicerostelle, 1964 Habilitation für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in München und im gleichen Jahr ao. Professor in Lausanne, 1966-1971 Ordinarius in Mainz, 1971-1977 in Marburg, 1977-1999 in Lausanne. Gastprofessuren in Berlin, Poitiers, Krakau, Mailand, Rom, Ferrara, Urbino, Tokio und Trient. Ehrendoktor der Universität Lüttich, Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Mailand (Istituto Lombardo) und der Akademie europäischer Privatrechtswissenschaftler in Pavia. Über 500 Veröffentlichungen. Zweibändige Festschrift (Lüttich 1999).


Der „Ehrliche Weg“ von Karlsruhe:
Am Tag der 
Deutschen Einheit, 
am Freitag, dem
3. Oktober 2008
wurden durch das RHM in Zusammenarbeit mit der wirkstatt Karlsruhe e.V. 
zwei Führungen angeboten, die reges Interesse fanden.
 

Tag der Offenen Tür 
war für das Rechtshistorische Museum Karlsruhe ein voller Erfolg!

Etwa 1.500 Besucher konnten wir am 14. September 2008, von 10 bis 17 Uhr in unserem RHM registrieren. Die von unserem ersten Vorsitzenden 
Dr. Detlev Fischer
eröffnete Sonderschau

Gerade noch rechtzeitig zum Tag der offenen Tür erschien in der Sonntagszeitung

eine Reportage über unser Rechtshistorisches Museum Karlsruhe. Bitte klicken Sie.
 
 

 

Die ersten Besucher im RHM nach Bekanntwerden der neuen Regelung.

Ausstellungeröffnung
"150 Jahre Badische
Amtsgerichte"
Erste Fotos von dieser gelungenen Veranstaltung.

Besuchergruppe aus den 
Karlsruher 
Partnerschaftsstätten
am 09.08.2007 im RHM
Näheres mit Fotos...
 

Der Herbst-Vortrag 2007
des
Rechtshistorischen 
Museums
Karlsruhe fand 
am Dienstag, 
23. Oktober 2007, mit Dr. Haehling von Lanzenauer,
im sehr gut besuchten großen Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek,
Erbprinzenstraße 15, 
Karlsruhe statt... 

Unser erster Vorsitzender 
Dr. Detlev Fischer übergab 
Herrn Dr. Haehling von Lanzenauer, nach dessen beeindruckenden Vortrag 
über den Mord an Matthias Erzberger, ein Buchgeschenk.
 


 
 
 

Der Lichtbildervortrag: 
Dr. Detlev Fischer, 
Richter am BGH

Eduard Dietz (1866-1940): 
Richter, Anwalt und Verfassungsrechtler

fand am 3. März 2009, 19.30 Uhr, in der
Volkshochschule Karlsruhe
Kaiserallee 12e, 
76133 Karlsruhe, statt.

Eduard Dietz war einer der prominenten Juristen im Baden der Zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts. Aufgewachsen in Karlsruhe trat Dietz nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung in den badischen Justizdienst ein und amtierte mehrere Jahre in Karlsruhe.
1900 schied er freiwillig aus dem Staatsdienst aus und ließ sich als Anwalt in seiner Heimatstadt nieder. Als Strafverteidiger im legendären "Sensationsprozeß Karl Hau" (1907) zog er erstmals große Aufmerksamkeitauf sich. Daneben engagierte er sich als Sozialdemokrat im Stadtrat (1911-1920). 1918/19 war er maßgeblich an der Ausarbeitung der republikanischen Landesverfassung für Baden beteiligt.

Eine Veranstaltung der VHS Karlsruhe.
 
 

 

23.09.2006:
Besuch aus Heidelberg
 

30.01.2007:
Besuch des Bundespräsidenten
im Rechtshistorischen 
Museum Karlsruhe

Vorträge unserer Mitglieder
innerhalb der Ausstellung
Karlsruhe 2007:
der Sensationsprozess
"Carl Hau"
im Prinz-Max-Palais vom
08.05.2007 bis 09.09.2007.

Zweite Nacht des Rechts:
11. Mai 2007
 
 

...auch das Rechtshistorische Museum Karlsruhe war dabei! 

Wir freuten uns über zahlreiche Besucher am Stand 84, in der Kaiserstraße (vor Karstadt).
 
 

Führung durch die Sonderausstellung „Vom Privilegienbrief zur Residenz des Rechts“ im rechtshistorischen Museum Karlsruhe am Dienstag, 
dem 18. August 2009

Durch die gegenwärtige Sonderausstellung „Vom Privilegienbrief zur Residenz des Rechts“ im Bibliotheksgebäude des Bundesgerichtshofs führte am 18.08. 2009, 10.45 Uhr der Leiter des Rechtshistorischen Museum Karlsruhe Dr. Detlev Fischer. Die bis 30.09. 2009 konzipierte Sonderausstellung präsentiert im ersten Teil die unterschiedlichen Etappen der Rechtsentwicklung in der einstigen badischen Residenz- und Landeshauptstadt von der Stadtgründung bis zur Nachkriegszeit. Der zweite Teil befasst sich mit der erfolgreichen Bewerbung der Stadt Karlsruhe als Sitz des Bundesgerichtshofs im Jahre 1950, der ein Jahr später folgenden Ansiedlung des Bundesverfassungsgerichts sowie dem anschließende Aufbau der Bundesgerichtsbarkeit in Karlsruhe. 250 Jahre Stadt- und Rechtsgeschichte werden kompakt durch knapp 100 aussagekräftige Exponate verdeutlicht.
An der Führung Interessierte werden im Hinblick auf die Sicherheitsbelange des Bundesgerichtshofs gebeten, ihren Personalausweis bei sich zuführen.


 
Zur Rechtsgeschichte der Stadt Karlsruhe von Dr. Detlev Fischer, Karlsruhe
 

Karlsruher Rechtshistorische Blätter
Lebensbilder renommierter Karlsruher Juristen, wie Adrian Bingner, Eduard Dietz, Otto Levis, Ludwig Marum, Anton von Stabel,  Karl Eisemann

Impressum:
Verantwortlich für den Inhalt: Erster Vorsitzender Detlev Fischer
Webmaster: Dietrich Pannier und Wolfgang Reichenbacherölkäölkäölkäölkäölkäökä
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