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| RHMuseum
GESTERN UND HEUTE Unsere
gut besuchte Frühjahrs-
Hier noch einmal eine Zusammenfassung des Vortrags von Frau Borgstedt: Dr.
Angela Borgstedt, Universität Mannheim
Vergleichsweise spät erhielt im „liberalen Musterland“ die Anwaltschaft mit der badischen Anwaltsordnung 1864 ihre zeitgemäße Organisation. Es war dies ein Meilenstein auf dem Weg zu einem professionalisierten Berufsstand. Dieser grenzte sich gegen die Konkurrenz minderqualifizierter Rechtsberater ab, hielt
grundsätzlich aber auch dann am liberalen Prinzip des freien Berufszugangs fest, als die „Juristen-schwemme“ nicht nur vermehrte Konkurrenz, sondern schließlich die drohende „Proletarisierung“ manches Anwalts bedeutete. Wie ging ein Berufsstand mit solchen gesellschaftspolitisch induzierten Veränderungen und Herausforderungen um? Wie konsequent blieb er dem professionellen Ethos: dem Autonomieanspruch, der beruflichen Qualität und einem liberalen Berufszugang in Krisenzeiten verpflichtet und wie weit ging die professionelle Selbstpreisgabe in der NS-Diktatur? Es sind die Spannungsfelder von Liberalität, Professionalität und sozioprofessioneller Solidarität, innerhalb derer die Geschichte der badischen Anwaltschaft im Zeitraum 1864 bis 1952 hier aufgezeigt wird. Dr.
Angela Borgstedt ist wissenschaftliche Assistentin am Historischen Institut
der Universität Mannheim und Mitarbeiterin der dortigen Forschungsstelle
Widerstand gegen den Nationalsozialismus im deutschen Südwesten. Zur
Badischen Rechts- und Justizgeschichte hat sie bereits mehrere Veröffentlichungen
vorgelegt (u.a. ; Entnazifizierung in Karlsruhe, 2001; Badische Juristen
im Widerstand (1933-1945), 2004).
Unsere
zweite Vortragsveranstaltung
Ein
Rechtshistorischer
anlässlich
des Tages der
mit
Dr. Detlev Fischer,
Der
rechtshistorische Rundgang führte durch die Kerninnenstadt von Karlsruhe.
Neben den Bauten des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts
wurde auf weitere Gerichtsgebäude, Rechtsdenkmäler sowie namhafte
Persönlichkeiten aus der Badischen Rechtsgeschichte eingegangen.
Weiterführende
Literatur: Detlev Fischer, Rechtshistorische Rundgänge durch Karlsruhe
– Residenz des Rechts, 2005,
Mitgliederversammlung
Alter
und neuer erster Vorsitzender
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Die
Herbstvortagsveranstaltung des Vereins Rechtshistorisches Museum e. V.
Karlsruhe
mit Herrn Professor Dr. Dr. h. c. Fritz Sturm, Universität Lausanne, der über 200 Jahre Badisches Landrecht sprach, war ein voller Erfolg! Die
Veranstaltung fand im
Zum
Thema und zum
Dank der Landzuweisungen Napoleons konnte die Markgrafschaft Baden-Durlach ihr Gebiet verneunfachen, die vereinigte Markgrafschaft Baden-Durlach und Baden-Baden es vervierfachen. Der so entstandene Flickenteppich von ehemaligen Herzog- und Fürstentümern, Bistumsbesitz, Landgrafschaften, Reichsritterschaften und Reichsstädten wich einem neuen Staatsgebiet. Nun galt es, die bestehende Rechtszersplitterung zu beseitigen, Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit zu gewährleisten und so die Voraussetzungen für ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu schaffen. Diese Aufgabe nahm Staatsrat Johann Nikolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) in Angriff. Er übersetzte und ergänzte den Code civil, der als Badisches Landrecht 1809 verkündet wurde und in Baden vom 1. Januar 1810 bis zum 31. Dezember 1899 galt und wesentlich dazu beitrug, dass echtes badisches Heimatbewusstsein entstand. Das Badische Landrecht ist aber keine Replik des Code civil. Brauer erlaubte sich - merkwürdigerweise ohneWiderspruch aus Paris - dem Code civil die berüchtigten a-, aa-, ab-, ac-, b-, ba-, bb-Artikel aufzupropfen und ihn mit Teilen des französischen Code de commerce und badischen Handelsbräuchen anzureichern. Ein Handelsgesetzbuch sollte nicht geschaffen werden. Der Code civil wurde aber auch dadurch verfremdet, dass Brauer vielerorts französische Normen durch gemeines Recht ersetzte und den ganzen Wust überkommenen Feudalrechts mitschleppte, den Frankreich in der Revolution abgeschüttelt hatte. Erbdienstbarkeiten und |
Grundpflichtigkeiten
bestanden ebenso fort wie Zehnter, Erbgült und Erbzins. Paradox, dass
ausgerechnet im rezipierten Code civil feudale Ab-
hängigkeitsverhältnisse kodifiziert wurden, die Baden erst im Laufe des 19. Jh. nach und nach abzuschaffen vermochte. Aber ohne solche Konzessionen wäre vielleicht das ganze Reformwerk gescheitert. Der Staatsrat, der sein Werk auch kommentierte und durch von ihm geschaffene Sprichwörter dem badischen Volk nahe bringen wollte, musste ohnedies hinnehmen, dass hinter seinem Rücken römisch-gemeinem Recht subsidiäre Geltung eingeräumt und insoweit Sinn und Zweck des Code civil verfälscht wurden. Dabei blieb es nicht. Der rheinische Senat des Reichsgerichts, der fortgeltendes französisches Recht und Vorschriften des Badischen Landrechts zu interpretieren hatte, nahm sich unter dem Vorsitz des badischen Senatspräsidenten Adrian Bingner ebenfalls manche Freiheiten heraus. Deutsche Juristen wussten immer schon alles besser! Fritz Sturm wurde am 13. 6. 1929 in Konstanz geboren, wo er auch seine Schulzeit verbrachte. Nach dem Studium in Tübingen, Lausanne, Genf, Bologna und Heidelberg Referendar und Assessor in Baden-Württemberg, Wiss. Assistent und Lehrbeauftragter in Heidelberg. 1952 Licencié en droit (Lausanne), 1957 preisgekrönte Dissertation über eine Cicerostelle, 1964 Habilitation für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in München und im gleichen Jahr ao. Professor in Lausanne, 1966-1971 Ordinarius in Mainz, 1971-1977 in Marburg, 1977-1999 in Lausanne. Gastprofessuren in Berlin, Poitiers, Krakau, Mailand, Rom, Ferrara, Urbino, Tokio und Trient. Ehrendoktor der Universität Lüttich, Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Mailand (Istituto Lombardo) und der Akademie europäischer Privatrechtswissenschaftler in Pavia. Über 500 Veröffentlichungen. Zweibändige Festschrift (Lüttich 1999).
Der
„Ehrliche Weg“ von Karlsruhe:
Tag
der Offenen Tür
Etwa
1.500 Besucher konnten wir am 14. September 2008, von 10 bis 17 Uhr in
unserem RHM registrieren. Die von unserem ersten Vorsitzenden
Gerade noch rechtzeitig zum Tag der offenen Tür erschien in der Sonntagszeitung eine
Reportage über unser Rechtshistorisches Museum Karlsruhe. Bitte klicken
Sie.
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Die
ersten Besucher im RHM nach Bekanntwerden der neuen Regelung.
Ausstellungeröffnung
Besuchergruppe
aus den
Der
Herbst-Vortrag 2007
Unser
erster Vorsitzender
Der
Lichtbildervortrag:
Eduard
Dietz (1866-1940):
fand
am 3. März 2009, 19.30 Uhr, in der
Eduard
Dietz war einer der prominenten Juristen im Baden der Zwanziger Jahre des
letzten Jahrhunderts. Aufgewachsen in Karlsruhe trat Dietz nach Abschluss
seiner juristischen Ausbildung in den badischen Justizdienst ein und amtierte
mehrere Jahre in Karlsruhe.
Eine
Veranstaltung der VHS Karlsruhe.
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23.09.2006:
Besuch aus Heidelberg 30.01.2007:
Vorträge
unserer Mitglieder
Zweite
Nacht des Rechts:
...auch das Rechtshistorische Museum Karlsruhe war dabei!
Wir
freuten uns über zahlreiche Besucher am Stand 84, in der Kaiserstraße
(vor Karstadt).
Führung
durch die Sonderausstellung „Vom Privilegienbrief zur Residenz des Rechts“
im rechtshistorischen Museum Karlsruhe am Dienstag,
Durch
die gegenwärtige Sonderausstellung „Vom Privilegienbrief zur Residenz
des Rechts“ im Bibliotheksgebäude des Bundesgerichtshofs führte
am 18.08. 2009, 10.45 Uhr der Leiter des Rechtshistorischen Museum Karlsruhe
Dr. Detlev Fischer. Die bis 30.09. 2009 konzipierte Sonderausstellung präsentiert
im ersten Teil die unterschiedlichen Etappen der Rechtsentwicklung in der
einstigen badischen Residenz- und Landeshauptstadt von der Stadtgründung
bis zur Nachkriegszeit. Der zweite Teil befasst sich mit der erfolgreichen
Bewerbung der Stadt Karlsruhe als Sitz des Bundesgerichtshofs im Jahre
1950, der ein Jahr später folgenden Ansiedlung des Bundesverfassungsgerichts
sowie dem anschließende Aufbau der Bundesgerichtsbarkeit in Karlsruhe.
250 Jahre Stadt- und Rechtsgeschichte werden kompakt durch knapp 100 aussagekräftige
Exponate verdeutlicht.
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| Zur
Rechtsgeschichte der Stadt Karlsruhe von Dr. Detlev Fischer, Karlsruhe
Karlsruher
Rechtshistorische Blätter
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Impressum:
Verantwortlich
für den Inhalt: Erster Vorsitzender Detlev Fischer
Webmaster:
Dietrich Pannier und Wolfgang Reichenbacherölkäölkäölkäölkäölkäökä
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