WOCHENBLATT vom 7. April 2010:
 


 
 





Badische Neueste Nachrichten vom 23. Januar 2009, von Hansjörg Ebert:

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst - 
Kompakte Exkursion durch die komplette Rechtsgeschichte 

Sie sticht als Erstes ins Auge - die gut zwei Meter hohe Skulptur, in der Form einem Hinkelstein nicht unähnlich. Nur dass sie pechschwarz ist, am Haupt abgerundet und mit einem Relief versehen, das zwei Gestalten zeigt: Den Sonnengott Samasch, der dem babylonischen Regenten die Herrschersymbole übergibt. Die Botschaft ist klar: Die Legitimation von Macht und Recht kommt von oben. Am bemerkenswertesten sind jedoch die Keilschriftzeichen, mit denen der glatt geschliffene Stein auf der Vorder- und der Rückseite bestückt ist: 

Denn die "Stele des Hammurabi", die um 1750 vor Christus aus Stein gemeißelt und im Jahr 1902 im heutigen Irak ausgegraben wurde, beinhaltet die ältesten bekannten Gesetzestexte der Welt. Das Original steht im Pariser Louvre, die Kopie in Originalgröße ziert das Rechtshistorische Museum in Karlsruhe und markiert hier nicht nur den Anfang schriftlich fixierter Gesetze, sondern auch den Startpunkt eines Museumsrundgangs, der mit rund 1 000 Exponaten im Eilmarsch durch die Rechtsgeschichte führt. 

Etwa 3 000 Besucher kamen im vergangenen Jahr in dieses eher kleine Museum im Bundesgerichtshof, das kompakt und knapp wichtige Etappen der Rechtsentwicklung dokumentiert. Die Reise führt vom Zweistromland über Ägypten und Griechenland nach Rom, dessen Rechtssystem die europäische Rechtsgeschichte maßgeblich geprägt hat. Dazu gibt es beredte Zeugnisse der Historie wie den Stein von Rosetta, der mit seiner dreisprachigen Inschrift den Schlüssel zum Entziffern der Keilschrift lieferte, das Bild eines ägyptischen Totengerichts, bei dem das Herz des Verstorbenen gewogen wird, Auszüge aus dem Stadtrecht von Kreta sowie Texte aus dem Zwölf-Tafel-Gesetz des alten Rom, das eine Vielzahl von Streitfällen regelt. 

Weiter geht es mit der frühen deutschen Entwicklung der Stadt- und Landrechte. Hier erfährt der Besucher unter anderem, was es mit der bekannten Redewendung ,;Das geht auf keine Kuhhaut" auf sich hat: Denn das Stadtrecht von Soest in Westfalen wurde im Mittelalter tatsächlich auf eine Kuhhaut geschrieben. Zuletzt war die Gesetzessammlung allerdings so umfangreich, dass sie nicht mehr auf ein solches gegerbtes Fell passte. Auszüge aus dem bunt illustrierten Sachsenspiegel des 13. Jahrhunderts geben gleichfalls Einblicke in das damals geltende Recht. "Bereits hier findet sich die bekannte Müller-Regel ,Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' oder der Rechtsgrundsatz ,Der eine teilt, der andere wählt', der gerne bei Erbangelegenheiten angewandt wurde", erklärt Detlev Fischer, der Vorsitzende des Vereins, der das Privatmuseum trägt. 

Vorwiegend Jurastudenten, Rechtshistoriker und Doktoranden, aber auch Oberstufenklassen und Seniorengruppen interessierten sich für die Ausstellung, informiert der Richter am Bundesgerichtshof weiter, der dem Verein seit 2005 vorsteht.  Infotafeln zur "Goldenen Bulle", die anno 1356 die Wahl des Kaisers durch sieben Kurfürsten regelte und damit den Föderalismus etablierte, sowie Erläuterungen zum Reichskammergericht, der maßgeblichen Instanz der Rechtsprechung bis zum Anbruch des 19. J ahrhunderts setzen die rechtshistorische Exkursion fort. Dabei wird auch der Weg zur deutschen Rechtseinheit bis zum modernen Verfassungs-  und Rechtsstaat  dokumentiert. 

Eine aktuelle Sonderschau zum Thema "Vom Privilegienbrief zur Residenz des Rechts" befasst sich mit den unterschiedlichen Etappen der Rechtsentwicklung in der einstigen badischen Residenz- und Landeshauptstadt von der Staatsgründung bis in die Nachkriegszeit. Dokumentiert sind hier auch die fortschrittlichen Impulse, die von Karlsruhe aus die deutsche Rechtsentwicklung mitgeprägt haben. Anhand namhafter Karlsruher Juristen wie Ludwig Marum, Eduard Dietz, Ernst Fuchs, Heinrich Wetzlar und Reinhold Frank wird verdeutlicht, dass es im Dritten Reich auch einen Gegenpol zur verbrecherischen NS-Justiz gab. Ein weiterer Blickfang der Ausstellung sind die Richterroben. die 1879 in Deutschland eingeführt wurden, um die Würde des Amtes zu unterstreichen, Besonders eindrucksvoll ist dabei die rote Robe samt Barett, mit denen die Verfassungsrichter seit 1965 die Verhandlungen führen. 

"Unsere Justitia hat die Augen offen", merkt Detlev Fischer zur imposanten Symbolskulptur gleich neben dem Eingang des Museumsraums an, die in der einen Hand die Waage, in er anderen das Schwert trägt. Schließlich solle die Justiz die Dinge sehenden Auges und nicht blind beurteilen. 
 
 

StadtZeitung Karlsruhe vom 07.09.2007:

Ausstellung über Amtsgerichte im BGH

Das Jubiläum „150 Jahre Badische Amtsgerichte", das bereits im Juli mit einem Festakt im Rathaus begangen wurde, ist jetzt auch in einer Sonderausstellung des Vereins Rechtshistorisches Museum im Bibliotheksgebäude im Bundesgerichtshof anschaulich dokumentiert. 

Der Vorsitzende des Vereins, Dr. Detlev Fischer, eröffnete die interessante Präsentation im Beisein hoher Vertreter aus 
Justiz und Verwaltung. Die Ausstellung umfasst fast 100 Exponate und Dokumente, die teilweise aus Privatbesitz stammen und 
bislang noch nicht in der Öffentlichkeit gezeigt wurden. Das größte Stück ist eine Zellentür aus dem 1990 abgerissenen Durlacher 
Amtsgefängnis. 

Die Ausstellung im Rechtshistorischen Museum, Herrenstraße 45a, ist dienstags von 10 bis 12 Uhr für Einzelbesucher geöffnet.        -rof- 
 
 

Badische Neueste Nachrichten vom 31.08.2007:

Zellentür als Exponat
Ausstellung zu „150 Jahre Badische Amtsgerichte"

Der Erlass war ebenso kurz wie folgenreich: „Die Rechtspflege der Ämter wird mit dem ersten September des Jahres von 
selbstständigen Amtsgerichten ausgeübt" - so ließ es Großherzog Friedrich 1857 im Regierungsblatt verkünden. Die Tatsache, 
dass es nunmehr seit .150 Jahren selbstständige Amtgerichte gibt, ist der Anlass für eine Ausstellung im Rechtshistorischen 
Museum, die am Donnerstag in Anwesenheit ranghoher Vertreter aus Justiz und Verwaltung eröffnet wurde. In. seiner Begrüßung gab Detlev Fischer - der Vorsitzende des Museums-Trägervereins ist auch Autor der zeitgleich vorgestellten Publikation zum 
Thema - einen Abriss über die Entwicklung der Amtsgerichte im Lande. Die großherzogliche Entscheidung 1857, mit der die 
Unabhängigkeit. der Justiz von der Verwaltung festgeschrieben wurde, war nämlich nur der Schlusspunkt einer langen 
Reformdebatte.

„Baden war in dieser Frage ausnahmsweise kein Musterländle", so Fischer, „in Württemberg waren die Amtsgerichte schon 
längst eigenständig"." Immerhin hatte der Lahrer Abgeordnete Julius von Liebenstein - „der badische Mirabeau" (Fischer) - die 
strikte Trennung auf der unteren Gerichtsebene gefordert. Aber es sollte dann noch fast vierzig Jahre dauern, bis diese auch 
vollzogen war. Für Detlev Fischer eine Justizreform mit großer Tragweite: „Damit gab es in Baden ein solides Fundament für
die Justiz, auf dem sich seither die Residenz des Rechts bewegen kann."

Über 100 Einzelexponate, die zum großen Teil von den Vereinsmitgliedern aus ihrem Privatbesitz zur Verfügung gestellt wurden, 
geben einen Überblick über anderthalb Jahrhunderte Rechtsgeschichte. Dazu gehören etwa Gerichtsakten aus der Anfangszeit, 
bei denen die Namensänderung einfach handschriftlich vollzogen wurde: Aus dem „Bezirksamt Triberg" wurde das „Amtsgericht". 
Das größte Exponat der Ausstellung ist eine originale Zellentür aus dem Amtsgefängnis Durlach, das 1980 abgerissen wurde. 
Und hier hat Detlev Fischer eine interessante Vermutung. Es könnte nämlich durchaus sein, dass die stählerne Tür einen 
prominenten Häftling kurzfristig seiner Freiheit beraubte: Rudolf Augstein saß während der „Spiegel "-Krise 1962 für einige 
Tage als Untersuchungshäftling in Durlach ein.                                                                                    Heinz Klusch

Die Ausstellung  „150 Jahre Badische Amtsgerichte 1857-2007" ist im Rechtshistorischen Museum, Herrenstraße 45a, 
dienstags von 10 bis 12 Uhr für Einzelbesucher zugänglich.
 
 
 

BNN vom 26.04.07
anläßlich unserer Mitgliederversammlung vom 24.04.2007:

Keine Leibesvisitation nötig
Zugang zu Rechtshistorischem Museum nicht eingeschränkt

Das seit Wochen umstrittene Steiner-Gutachten zur Neuordnung der Karlsruher Museen wurde auch in der Mitgliederversammlung des Fördervereins des Rechtshistorischen Museums (RHM), die am Dienstagabend in der Badischen Landesbibliothek stattfand, heftig kritisiert. Als „plakative Äußerungen, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben", bezeichnete der Vorsitzende des Vereins, Bundesrichter Detlev Fischer, manche Passagen des Gutachtens. Auch die Mitglieder des Fördervereins äußerten sich kritisch: „Das Gutachten legt nicht genügend Wert auf museale Aspekte", es sei „unprofessionell, oberflächlich und das Geld nicht wert", so die Aussagen.

Das von der Stadt in Auftrag gegebene Gutachten sieht vor, dass das RHM von seinem jetzigen Standort, den Bibliotheksräumen des Bundesgerichtshofs (BGH), in die Nancyhalle umzieht, wo im geplanten „Laboratorium Karlsruhe" auch ein „Museum des Rechts" entstehen soll. Als „Museum hinter einem Sicherheitsriegel" sei es auf dem BGH-Gelände nicht frei zugänglich; die am Eingang nötigen „Leibesvisitationen" schreckten viele Besucher ab, so die Einschätzung des Gutachters. „Nach unserer Erkenntnis hat Steiner das Museum nie betreten", sagte Fischer. So sei zu erklären, wie es zu den „sachlichen Fehlern im Gutachten" kommen konnte. Jeder könne das Museum besuchen, und „von Leibesvisitationen kann nicht die Rede sein". Eine Aussage, die auch Dietrich Pannier, Leiter der BGH-Bibliothek, bestätigt: „Sowohl die Bibliothek als auch das Museum sind öffentlich zugänglich". Bei unbekannten Personen werde lediglich der Ausweis kontrolliert.

Inzwischen sei mit der Stadt geklärt, dass ein Umzug in die Nancyhalle nicht infrage komme, denn „die BGH-Bibliothek ist der ideale Standort für uns", so Fischer. Dies zeigten die Besucherzahlen, die im Vergleich zum früheren Standort in der Stephanienstraße gestiegen seien. „Im letzten Jahr kamen etwa 2 500 Personen ins Museum." Einer der Besucher war Bundespräsident Horst Köhler gewesen, der das Ausstellungskonzept ausdrücklich gewürdigt habe.

In seinem Tätigkeitsbericht ging Detlev Fischer auch auf bevorstehende Aktivitäten des Vereins ein. Ende Juli werde man eine 
Sonderausstellung zum Thema „150 Jahre selbstständige Amtsgerichte in Baden" eröffnen. Zudem werde man sich am 11. Mai 
an der „Zweiten Nacht des Rechts" beteiligen. Er selbst werde an diesem Tag einen „Rechtshistorischen Spaziergang durch Karlsruhe" begleiten und erläutern.

Mit seinem Vortag „Josef Kohler, Lebenspfade eines badischen Universaljuristen" informierte Rechtsanwalt Norbert Gross im 
Anschluss an die Mitgliederversammlung die Besucher über das Wirken des Rechtsgelehrten, der von 1849 bis 1919 lebte und in Mannheim, Würzburg und Berlin tätig gewesen war.

Im Internet unter www.rechtshistorisches-museum.de können sich Interessierte über Veranstaltungen und Publikationen des 
Fördervereins RHM informieren.                                                                          me
 
 
 

BNN vom 27.04.07 
zum Vortrag "Josef Kohler - Lebenspfade eines badischen Universaljuristen"s
von Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Professor  Dr. Dr. Norbert Gross, am 24.04.2007 im Vortragssaal der Badischen 
Landesbibliothek Karlsruhe:.
 

Praktisches Recht
Vortrag über den Universaljuristen Josef Kohler

Als Vorspiel der „2. Nacht des Rechts" in knapp zwei Wochen ließe sich der Vortrag von Norbert Gross über den unkonventionellen Rechtsgelehrten Josef Kohler in der Badischen Landesbibliothek verstehen. Auf Einladung des Vereins Rechtshistorisches Museum würdigte der Anwalt am Bundesgerichtshof (BGH) Gross Lebensweg und Lebensleistung des heute weitgehend vergessenen „Universaljuristen". Dieser Begriff allein erforderte eine Erklärung, denn in den heutigen Zeiten der Spezialisierung wäre undenkbar, was im 19. Jahrhundert noch möglich schien: Die gleichmäßige Beschäftigung mit allen Gebieten des Rechts sowie eine umfassende Bildung als Grundlage juristischen Denkens.

Dabei war der 1849 in Offenburg geborene Sohn eines Volksschullehrers nicht nur ein Freund der Literatur und der Musik. Er begeisterte sich auch für die aufkeimende Dynamik der Industriegesellschaft. Durch Zufall beschäftigte sich der junge Mannheimer Kreisgerichtsrat mit Fragen des Patentrechts, die er • sogleich zu einem wegweisenden Gesetzeswerk ausarbeitete. Die Rechtswissenschaft sollte ein „praktisches Recht" sein. Diese auch stilistisch brillante Schrift brachte Kohler 1878 eine Professur für Zivilprozessrecht in Würzburg ein. Doch beschied sich der „Graphomane" nicht mit Fragen des Urheber- oder Markenrechts, des „Industrierechts", vielmehr wandte er sich der vergleichenden Rechtswissenschaft zu.

Auf Anregung des badischen Staatsministers Julius Jolly beschäftigte sich Kohler mit Rechtsformen anderer Länder und Völker, was während seiner späteren Professur in Berlin in der Erfindung des ethnologischen Rechtsvergleichs kulminierte. 1896 schickte der unermüdliche Gelehrte Beamte und Missionare mit einem umfangreichen Fragebogen in die entlegendsten Gebiete fremder Kontinente, um eine Vorstellung von den Rechtsformen jenseits der Zivilisation zu erhalten. 1908 erschien seine Wiedergabe des „Tao te  King" von Laotse, welche den Autor als philosophisch gebildeten Zeitgenossen auswies. Als Kohler 1919 starb, hinterließ er 2 500 - auch ästhetische - Schriften, die sein Sohn in zehnjähriger Arbeit zu einer Bibliografie zusammenstellte.

Gross stellte anhand von Kohlers Werk das Recht in seiner Verflechtung mit Kultur und Wirtschaft dar. Hinter seinem mit Anekdoten gespickten Vortrag schimmerte die Auffassung durch, dass in der vergleichenden Rechtswissenschaft - kombiniert mit Rechtsgeschichte - der Schlüssel zum Gemeinwesen schlechthin zu finden sei, also überspitzt gesagt, die Rechtswissenschaft eine Art die Fäden ziehende Geheimloge der Gesellschaft sei. Dass Kohler eine dreibändige Nachdichtung von Dantes „Göttlicher Komödie" produziert hatte, der Bibel des Humanismus, bestätigt aber vor allem den vorbehaltlos universellen Anspruch des Ausnahme-Juristen, der voller Neugierde die Grenzen des Berufsstandes permanent zu überschreiten gedachte. Standesdünkel und weihevolle Feier der eigenen Exklusivität wären Kohler wohl eher zuwider gewesen.   ct 


 
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